Bremen. Das Wahlprüfungsgericht hat beschlossen, dass die SPD einen Sitz an die AfD abgeben muss. Nun verhandelt der Staatsgerichtshof.
Der Staatsgerichtshof Bremen verhandelt am Freitag über eine Beschwerde der SPD gegen einen Beschluss des Wahlprüfungsgerichtes zur Landtagswahl 2015. Danach würde die SPD einen Platz in der Bürgerschaft an die rechtspopulistische AfD verlieren. Eine Entscheidung des Gerichts wird nach Angaben eines Sprechers erst mehrere Wochen später verkündet.
Das Wahlprüfungsgericht hatte im Dezember 2015 festgestellt, dass die AfD - anders als zuvor ausgezählt - am 10. Mai 2015 auch in Bremerhaven die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen hatte. Die AfD müsste somit einen weiteren Sitz erhalten. Gegen den Beschluss legten neben der Bremer SPD auch der Landeswahlleiter und die SPD-Abgeordnete Petra Jäschke Beschwerde ein. Sie scheidet aus der Bürgerschaft aus, wenn das Wahlergebnis nachträglich geändert wird.
Die AfD war nach der Wahl zunächst mit vier Abgeordneten in die Bürgerschaft eingezogen - später wechselten drei von ihnen zur neuen Partei Allianz für Fortschritt und Aufbau (Alfa). Gegen den letzten verbliebenen Abgeordneten läuft zurzeit ein Parteiausschlussverfahren. Rot-Grün hält aktuell in der Bürgerschaft 43 der 83 Sitze. Verliert die SPD ein Mandat, hat die Koalition nur noch eine Stimme mehr als die Opposition.