Eutin. Anzügliche Witze, rassistische Sprüche: Gegen Polizeischüler in Eutin gab es schwere Vorwürfe. Ein Disziplinarverfahren gab es nicht.
An der Polizeischule Eutin gab es scharfe Vorwürfe gegen einige Polizeianwärter — disziplinarische oder strafrechtliche Maßnahmen soll es deshalb aber nicht geben. Das geht aus der Antwort des schleswig-holsteinischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer hervor.
Seiner Anfrage zufolge sollen einige Polizeianwärterinnen Ende 2014 schwere Vorwürfe gegen einige männliche Kollegen vorgebracht haben: Die Rede ist von Schlägen auf das Gesäß beim Schwimmunterricht, anzüglichen Bemerkungen über sich unter dem Badeanzug abzeichnende Brustwarzen, sexuell anzüglichen Gesten, Witzen und frauenfeindlichen Sprüchen. Das Foto einer Anwärterin soll auch als Ziel für ein Handy-Schießspiel verwendet worden sein. Die Opfer teilten die Vorwürfe der Leitung der Ausbildungseinrichtung mit und beschrieben die andauernden Schikanen als "Psychoterror".
Kollegen mit Migrationshintergrund beschimpft
Laut der Anfrage soll es sich jedoch nicht nur um frauenfeindliche Aktionen gehandelt haben: Die Beschuldigten sollen rechtwidrige Gewaltanwendung durch die Polizei in einer WhatsApp-Gruppe verherrlicht haben, NPD-Plakate zitiert und Polizeianwärter mit Migrationshintergrund als "Kanacken" und "Kümmeltürken" beschimpft haben, mit denen man nicht in einer Dienststelle sein wolle.
In seiner Antwort räumte das schleswig-holsteinische Innenministerium nun ein, dass Vorwürfe an die Leitung der Schule herangetragen wurden, zu einzelnen Vorwürfen würde man jedoch nicht Stellung nehmen, um die Persönlichkeitsrechte zu schützen. Die Leitung hätte jedoch veranlasst, die vorgebrachten Vorwürfe straf- und disziplinarrechtlich zu prüfen. Nach einer ersten Wertung seien die Vorwürfe nicht inhaltsschwer genug erschienen, um genügend Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen erkennen zu lassen.
Minister und Staatssekretärin nicht informiert
Die Polizeianwärterinnen wurden mehrfach vernommen, doch auch danach sei kein Dienstvergehen erkennbar geworden. Die Schulleitung habe dann auf Basis der Ermittlungen entschieden, kein Disziplinarverfahren einzuleiten. Minister und Staatssekretärin seien nicht informiert worden, da dies in diesem Stadium der Ermittlungen unüblich sei. Da kein Verdacht auf eine Straftat bestanden habe, hätte auch die Staatsanwaltschaft beschlossen, nicht zu ermitteln.
Welche Vorwürfe vorgebracht wurden und wie ermittelt wurde, ist nicht mehr nachweisbar: Alle Unterlagen zu dem Fall wurden wegen Datenschutzbestimmungen bereits vernichtet.