Görslow . Ist das Angeln im Fehmarnbelt bald verboten? Der Bund will neue Naturschutzgebiete in Nord- und Ostsee ausweisen und stößt dabei auf Widerstand

Gegen die Pläne des Bundes für ein Angelverbot in neuen Naturschutzgebieten in Ost- und Nordsee gibt es Widerstand in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte die Pläne zwar grundsätzlich. „Aber beim Angelverbot schießt der Bund echt über das Ziel hinaus“, sagte er am Donnerstag.

Ein Verbot sei nicht gerechtfertigt. „Köder und Fanggeräte der Angelfischerei berühren den Meeresboden kaum. Davon geht keine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele von Lebensraumtypen aus.“

Anglerverbände halten Verbot für unbegründet

Der Bund will acht gemeldete Flora-Fauna-Habitate als Naturschutzgebiete unter Schutz stellen. Solche Verbote gingen aus Verordnungsentwürfen des Bundesumweltministeriums hervor, die dem Deutschen Angelfischerverband und dem Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern zur Stellungnahme vorgelegt worden seien, teilten beide Verbände am Donnerstag in Görslow bei Schwerin mit.

Nach Ansicht der Verbände würde dies das Aus für die Angelfischerei in der Ostsee von Mecklenburg-Vorpommern in den Gebieten Kadetrinne und Pommersche Bucht bedeuten. Der Fehmarnbelt in der westlichen Ostsee sowie die Doggerbank, Borkumer Riffgrund und Sylter Außenriff in der Nordsee sind demnach ebenfalls davon betroffen.

Die Anglerverbände erklärten, ein Verbot der Angelfischerei sei unbegründet und unverhältnismäßig und stelle eine bedeutende Einnahmequelle der Wirtschaft infrage. Zudem sei in keiner der vorgelegten Unterlagen eine wissenschaftlich korrekte oder naturschutzfachlich plausible Begründung für die Einschränkung geliefert worden. Auch die Annahme, dass die Angelfischerei zur Beeinträchtigung der Fischbestände führe, sei durch nichts belegt

Habeck betonte, sein Ministerium habe die Kritik in einer Stellungnahme zu den Plänen deutlich gemacht. „Ich setze darauf, dass der Bund das hört.“ Insbesondere das Gebiet im Fehmarnbelt sei auch für die in Heiligenhafen ansässigen gewerblichen Angelkutterbetrieben von besonderer Bedeutung. „Bei einem Verbot wäre eine Existenzgefährdung dieser Betriebe nicht ausgeschlossen.“