Das Jugendamt stellt einem unbegleiteten jugendlichen Flüchtling einen Amtsvormund zur Seite. Wegen ständig steigender Arbeitsüberlastung kommt der beabsichtigte persönliche Kontakt in der Regel aber nur noch höchst selten zustande.

Ein Privatvormund hat Zeit für den Jugendlichen und hilft ihm, sich in unserer Kultur zurechtzufinden. Er stellt sicher, dass alle Entscheidungen zum Wohl des jungen Flüchtlings erfolgen, besitzt das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sorgt für seine angemessene Betreuung, Unterbringung, Bildung und hat seine gesundheitliche Versorgung im Blick.

Weitere Informationen unter www.kinderschutzbund-hamburg.de, www.diakonie-hamburg.de oder www.lifeline-frsh.de