Die einschlägig Vorbestrafte soll ihre Opfer um rund 190.000 Euro erleichtert haben. Zwischendurch tauchte sie für Jahre ab, ihre Betrügereien funktionierten trotzdem. Nun muss sie für fünfeinhalb Jahre in Haft.

Neubrandenburg. Das Landgericht Neubrandenburg hat einen besonders bizarren Betrugsfall, in den ein Lottomillionär aus Vorpommern verwickelt war, mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet. Die 60 Jahre alte Angeklagte erhielt am Montag wegen gewerbsmäßigen Betruges in neun Fällen fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe. In das Urteil flossen drei Gerichtsurteile wegen ähnlicher Delikte aus den letzten Jahren mit ein.

Die Frau aus Stralsund war seit 2010 fast drei Jahre lang unter falschem Namen untergetaucht und wurde vom Landeskriminalamt wegen einer Haftstrafe gesucht, während sie weitere Straftaten beging. „Diese Art, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, um selbst gut leben zu können, das ist erbärmlich“, sagte Richter Klaus Kabisch in der Urteilsbegründung.

Die einschlägig vorbestrafte Betrügerin hat laut Gericht ihre Geldgeber 2010 und 2011 um mindestens 190.000 Euro erleichtert. „Das ist ein hoher Schaden, und wir glauben, dass Sie mit dieser Masche noch mehr Geld bekommen haben – das war aber nicht nachweisbar“, sagte Kabisch. Der Schaden sollte laut Anklage noch rund 100.000 Euro höher gelegen haben.

Hauptgeschädigter ist ein ehemaliger Lottomillionär aus der Nähe von Loitz (Kreis Vorpommern-Greifswald). Die Verurteilte hatte ihre Opfer als falsche Anlageberaterin mit hohen Zinsversprechen zu den Geldübergaben überredet. Jeder sollte das geliehene Geld mit 50 Prozent Zinsen in wenigen Wochen zurückerhalten, was aber nicht passierte.

Der 54-jährige Lottogewinner hatte angegeben, der Frau mehr als 20 Mal Geld übergeben zu haben, an konkrete Termine und Summen konnte er sich vor Gericht aber nicht mehr erinnern. Allerdings hatte die Verurteilte dem Mann mehrere Schuldscheine ausgestellt, zuletzt in einer Höhe von drei Millionen Euro. „Die Schuldscheine waren für uns das wichtigste Argument, dem Geschädigten eher zu glauben, als der Angeklagten“, erläuterte Kabisch.

Die Frau hatte die Betrügereien vor Gericht bis zuletzt bestritten. Sie habe nur einmal 30.000 Euro von dem Lottogewinner erhalten, die sie noch zurückzahlen wolle. Ein TV-Sender hatte über den Lottogewinner, der knapp eine Million Euro gewann, berichtet, daraufhin hatte die Frau den Kontakt gesucht. Außerdem habe der Mann ihr Geld gegeben, weil er eine partnerschaftliche Beziehung eingehen wollte. Sie habe ihn aber zurückgewiesen.

Die Verurteilte war erst Anfang 2013 von Zielfahndern in einer Ferienwohnung in Barth (Kreis Vorpommern-Rügen) aufgespürt worden, wo sie unter falschem Namen wohnte. Mit dem Urteil folgte die Kammer im Wesentlichen dem Staatsanwalt, der zwei Monate Haftstrafe mehr gefordert hatte. Die Verteidigung wollte einen Freispruch für ihre Mandantin, da ihr konkret keine Geldübergaben nachzuweisen gewesen seien.

Die Geschädigten wollen nun über Zivilklagen versuchen, Geld zurückzubekommen. „Von dem Lottogewinn ist nichts mehr übrig“, erklärte der 54-Jährige im Gericht. Er hatte zugegeben, die Übersicht über sein Geld verloren zu haben. Ein Anwalt verwaltete zuletzt die Konten des arbeitslosen Lottogewinners, der mit dem Geld auch den elterlichen Hof teuer saniert hatte.