Nach der Klage von Umweltschützern gegen den Weserausbau für größere Schiffe war ein Urteil erwartet worden. Doch jetzt soll erst geklärt werden, ob das Ausbaggern EU-Richtlinien entspricht.

Leipzig/Bremen. Die Hängepartie bei der geplanten Weservertiefung geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig traf am Donnerstag keine Entscheidung über die Klage von Umweltschützern gegen das Ausbaggern der Fahrrinne, um Platz für größere Schiffe zu schaffen. Der 7. Senat setzte das Verfahren aus und wandte sich mit einem Fragenkatalog an den Europäischen Gerichtshof. Dieser soll nun klären, ob das Vorhaben mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU vereinbar ist. Zugleich bemängelten die Richter den Planfeststellungsbeschluss für die Vertiefung (Aktenzeichen: 7 A 20.11).

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes will die rund 65 Kilometer lange Außenweser so ausbaggern, dass künftig Containerschiffe mit einem Tiefgang von 13,5 Metern Bremerhaven erreichen können. Auch die 57 Kilometer lange Unterweser soll vertieft werden. Tideabhängig soll Bremen von Schiffen mit 11,1 Metern Tiefgang erreichbar sein.

Der klagende Umweltverband BUND und andere Naturschutzverbände zeigten sich am Donnerstag zufrieden. Sorgen um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Seehäfen äußerten dagegen Vertreter der Wirtschaft und einzelnen Politiker. Der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) beurteilte die Entscheidung des Gerichts positiv.

Ausbau der Außenweser und die Vertiefung unabhängig

Die obersten Verwaltungsrichter des Bundes bemängelten, dass nicht drei Planfeststellungsbeschlüsse für die unterschiedlichen Bauabschnitte getroffen wurden. Dies habe unter anderem dazu geführt, dass keine gesonderten Umweltverträglichkeitsprüfungen gemacht worden seien. Eine Gesamtprüfung ersetze diese Einzelprüfungen nicht, sagten die Richter. Der Ausbau der Außenweser und die Vertiefung der beiden Abschnitte an der Unterweser könnten unabhängig voneinander erfolgen.

BUND-Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck sagte, das Gericht habe den Klägern in 11 von 15 Punkten Recht gegeben. Die vom Gericht auferlegten Hürden seien so hoch, dass sie kaum überwunden werden könnten.

Dagegen sagte Rechtsanwalt Wolfgang Ewer, der die Wasser- und Schifffahrtverwaltung vertrat, die bemängelten Punkte könnten geklärt werden. Eine Nachbesserung werde so schnell wie möglich erfolgen. Er kündigte an, der Bund wolle mit den Umweltverbänden weiter Gespräche führen. Dass das Gericht den Fall an den EuGH weitergeleitet habe, sei wegen der schwierigen Rechtsfragen ein konsequenter Schritt.

Umweltverbände befürchtenVerlust ökologisch wertvoller Bereiche

Der Geschäftsführer des klagenden BUND-Landesverbandes Niedersachsen, Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, sagte, der Ausbau der Weser sei überflüssig, da große Schiffe die Häfen Bremerhaven, Brake und Bremen schon jetzt erreichen könnten, wenn auch nicht 24 Stunden am Tag.

Die Fahrrinne in der Weser muss nur in einzelnen Abschnitten ausgebaggert werden, manche Streckenteile sind bereits jetzt tief genug. Ohne regelmäßige Baggerarbeiten und Befestigungen der Ufer würden sich immer wieder flache Bereiche im Fluss bilden. Je tiefer die Fahrrinne ausgebaggert wird, desto schneller fließt aber der Strom und desto größer wird der Tidenhub. Die Umweltverbände befürchten einen weiteren Verlust an ökologisch wertvollen Flachwasserbereichen am Ufer und sehen wachsende Gefahren bei Sturmfluten.