Verwaltungsgericht gab Antrag der NPD statt, allerdings dürfen sich die Demonstranten nur auf maximal 300 Meter dem Asylbewerberheim nähern.
Greifswald/Wolgast. Der für den 9. November in Wolgast geplante NPD-Marsch darf nun doch stattfinden – allerdings unter Auflagen. Das Verwaltungsgericht Greifswald gab am Mittwoch einem Antrag der NPD statt. Wie das Gericht mitteilte, dürfen die Demonstranten keine Fackeln mitführen und sich nur auf maximal 300 Meter dem Asylbewerberheim in Wolgast nähern. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hatte den Marsch mit Verweis auf das symbolträchtige Datum der Pogromnacht am Montag verboten. Der Kreis kann Beschwerde gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen.