Im Superwahljahr 2011 dürfen die rechtsextremen Kräfte nicht miteinander fusionieren. Sie wollten in sieben Bundesländern gemeinsam antreten.

Hamburg/München/Dortmund. Die beiden politischen Kräfte am äußersten rechten Rand, NDP und DVU, dürfen vorerst nicht fusionieren. Das Landgericht München untersagte der Deutschen Volksunion (DVU) in einer am Donnerstag veröffentlichten einstweiligen Verfügung, den Verschmelzungsvertrag mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zu unterzeichnen. Dies dürfe erst nach einer neuen Urabstimmung unter den DVU-Mitgliedern geschehen. Die Rechtsextremisten hatten geplant, im Superwahljahr 2011 mit Abstimmungen in sieben Ländern gemeinsam anzutreten. Die Zivilkammer sei davon ausgegangen, dass der Vertrag bisher noch nicht unterzeichnet wurde, unterstrich das Gericht.

Der Beschluss wurde bereits Anfang der Woche gefasst, aber erst jetzt veröffentlicht. Das Verfahren hatten die DVU-Landesverbände Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin ins Rollen gebracht. Sie hatten die Rechtmäßigkeit der Urabstimmung der DVU unter ihren rund 4000 Mitgliedern angezweifelt. Das Landgericht erklärte, bei der Urabstimmung sei der demokratische Ablauf mangelhaft gewesen. Daher müsse sie nochmals durchgeführt werden, bevor der Verschmelzungsvertrag unterzeichnet werden dürfe. Die NPD zeigte sich zuversichtlich, dass die Fusion nicht scheitert. NPD-Sprecher Klaus Beier sagte: „Wir sind guter Dinge, dass die Fusion Bestand haben wird, auch wenn der Weg vielleicht jetzt länger dauert.“ Der DVU-Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Max Branghofer, sagte in Dortmund zu der Gerichtsentscheidung:„Es wird gewürdigt, dass es nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist, das ist in Ordnung.“

Die Urabstimmung sei Ende vergangenen Jahres gelaufen. „Die dafür erforderlichen Unterlagen sind allerdings bei einigen Mitgliedern so spät eingegangen, dass sie keine Möglichkeit hatten, fristgerecht zu antworten“, sagte Branghofer. Er selbst habe die Unterlagen erst am 27. Dezember erhalten. „Am 27. sollten die Unterlagen aber schon wieder beim Bundesvorstand in Hamburg sein.“ Die Urabstimmung musste laut Parteisatzung durchgeführt werden, nachdem die DVU den Zusammenschluss mit der NPD auf ihrem außerordentlichen Bundesparteitag im thüringischen Kirchheim am 12. Dezember beschlossen hatte. Zuvor hatte eine Gruppe um Branghofer den Tagungsort verlassen und mit einer Anfechtung des Parteitages gedroht.

Die NPD hatte bereits Anfang November die Vereinigung mit der DVU beschlossen – sie war zum Jahreswechsel geplant. In Brandenburg kann die NPD nach Einschätzung des dortigen Verfassungsschutzes nicht von einer Fusion mit der DVU profitieren. Wie die Leiterin Winfriede Schreiber am Donnerstag in Potsdam sagte, wechselten nur 40 DVU-Anhänger die Seiten. Damit komme die NPD zusammen mit ihren Jugendorganisationen auf etwa 370 Mitglieder. „Statt eines von der NPD vollmundig angekündigten Höhenflugs reicht es in Brandenburg nur für eine bescheidene Bodenbewegung“, sagte sie. In Brandenburg hatte die DVU von 1999 bis 2009 bei zwei Landtagswahlen den Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde geschafft. (dpa)