Auch in Mecklenburg-Vorpommern wurden Räume durchsucht. Schleswig-Holsteins Innenminister sieht den harten Kurs bestätigt.

Schleswig/Kiel. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat am Dienstag das Verbot des Flensburger Clubs der Hells Angels bestätigt. Zuvor hatte der Vertreter der Rocker die Klage des Vereins gegen das Verbot zurückgenommen.

Der Anwalt des beklagten Innenministeriums hatte dem jedoch nicht zugestimmt und einen Beweisantrag gestellt.

Das sogenannte „Hells Angels MC Charter Flensburg“ war im April 2010 durch das Kieler Innenministerium verboten worden. Das Oberverwaltungsgericht hob die Begründung der Verbotsverfügung allerdings teilweise auf. Dem Verein könne kein Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung nachgewiesen werden. Das Gericht ließ eine Revision nicht zu.

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Schleswig-Holsteins Innenminister Andreas Breitner sieht den harten Kurs gegen Rockerkriminalität bestätigt. Das Vereinsverbot sei „einer von mehreren Mosaiksteinen im Kampf gegen die Rockerkriminalität“, sagte der Sozialdemokrat. Er sei zuversichtlich, dass auch die Verbote der Bandidos Neumünster und der Hells Angels Kiel vor Gericht bestehen werden.

Das Verbot war bereits 2010 von Breitners Amtsvorgänger Klaus Schlie (CDU) erlassen worden. Vor gut drei Wochen hatten die Behörden in einer Groß-Razzia Objekte der Hells Angels in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg durchsucht. Seitdem suchen Ermittler in Altenholz bei Kiel im Fundament einer Lagerhalle der Rocker nach einer einbetonieren Leiche, bislang ohne Erfolg.

Razzien in Mecklenburg-Vorpommern und Lüneburg

Bei einer Razzia in 15 Objekten des Rocker-Clubs in Mecklenburg-Vorpommern und Lüneburg (Niedersachsen) hat das Landeskriminalamt am Dienstag Beweise für ein Betrugsverfahren gesucht. Hauptverdächtiger sei der Anführer des Hells Angels MC Schwerin, teilte das LKA an seinem Sitz in Rampe bei Schwerin mit.

Bei den durchsuchten Objekten handele es sich neben einem Firmensitz in Lüneburg ausschließlich um Räumlichkeiten im Nordosten. Darunter seien das Clubhaus, Firmen- und Scheinfirmensitze sowie Privatadressen unter anderem in Pokrent (Nordwestmecklenburg), Rostock, Kröpelin, Bützow (beide Landkreis Rostock) und Schwerin.

Die Fahnder haben den Verdacht, dass ein Darlehen über 299 000 Euro für den Kauf einer Hallenanlage in Tempzin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erschlichen wurde. Der Kauf soll 2008 über Strohmänner erfolgt sein. Für den Kredit seien Mietverträge gefälscht, beim Kapitalnachweis sei getäuscht worden. Bei den Durchsuchungen am Dienstag beschlagnahmten die Polizisten Computer und Unterlagen. Diese werden jetzt ausgewertet. (dpa/dapd)