Die vom Bund geplante härtere Gangart gegen junge Kriminelle findet keinen Anklang beim Strafverteidigerverein von Mecklenburg-Vorpommern .

Rostock. Der Umgang mit kriminellen Jugendlichen ist eine der schwierigsten Fragen der Justiz. Härte oder Therapie, was hilft hier? Die verschiedenen Meinungen treffen in diesem Bereich besonders hart aufeinander.

Der Strafverteidigerverein von Mecklenburg- Vorpommern hat sich gegen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung des sogenannten Warnschussarrestes gewandt. „Es ist ein Irrglaube zu meinen, dass damit Jugendkriminalität wirksam reduziert werden kann“, sagte die Vereinsvorsitzende, die Rostocker Rechtsanwältin Verina Speckin. Eine Illusion sei es, dass ein harter und kurzer Schock den Schrecken des Freiheitsentzugs spürbar machen kann. Stattdessen müssten sozialpädagogisch ausgerichtete Maßnahmen ausgebaut werden, um die Gefahr der Rückfallkriminalität zu verkleinern.

Die vom Bund geplante härtere Gangart gegen junge Kriminelle wird auch von Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) unterstützt. Jugendliche Straftäter empfänden eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe oftmals als „Freispruch“. Ein kurzer Arrest neben einer Bewährungsstrafe ist laut Kuder dagegen eine spürbare Sanktion.

Die Spitzen von Union und FDP hatten sich jüngst darauf geeinigt, den Warnschussarrest schnell auf den Weg zu bringen. Bei einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe kann dann zusätzlich ein Arrest verhängt werden, um junge Täter abzuschrecken.

Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass der Jugendarrest keine Erfolgsstory ist, sagte Speckin. Vielmehr weise dieser mit einer Rückfallrate von 65 Prozent eine äußerst ungünstigste Bilanz auf. „Dies zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der jungen Menschen durch den Arrest nicht von weiteren Straftaten abgehalten werden.“ Es sei vielmehr zu befürchten, dass der Arrest dazu führt, dass der drohende Jugendstrafvollzug seinen Schrecken verliert.

Zur dauerhaften Vermeidung von Kriminalität müssten Jugendliche lernen, Verantwortung für das von ihnen begangene Unrecht zu übernehmen, betonte Speckin. Dabei sei der Arrest kein Raum, um zu lernen, wie Konflikte gewaltfrei gelöst oder Mitgefühl entwickelt werden können. Das geschehe eher durch die breite Palette von sozialpädagogischer Maßnahmen, die das Jugendstrafrecht vorhält wie Einzelbetreuung, Täter-Opfer-Ausgleich oder soziale Gruppenarbeit.

(dpa/abendblatt.de)