Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Milchviehbetriebes in Sadelkow wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll Kühe brutal misshandelt haben.
Neubrandenburg. Ein 23-Jähriger war angeklagt brutal auf Rinder eingeschlagen zu haben. Jetzt wurde vom Amtsgericht Neubrandenburg ein Strafbefehl wegen Tierquälerei gegen den früheren Angestellten eines Milchviehbetriebes in Sadelkow in der Mecklenburgischen Seenplatte erlassen.
Der Mitarbeiter sei zu einer Strafe von 30 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt worden. Der Mann habe den Strafbefehl bereits akzeptiert, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler mit.
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Den Fall hatte die Tierrechtsorganisation Peta im Juli 2010 aufgedeckt und Strafanzeigen erstattet. Die Ermittlungsverfahren gegen den Betriebsinhaber und die zuständigen Behörden wurden der Staatsanwaltschaft zufolge eingestellt. Dem Landwirt sei das Schlagen von Tieren nicht nachgewiesen worden, er habe Schläge auch nie geduldet oder angeordnet, hieß es.
Peta hatte damals ein Video gedreht, das Männer zeigte, die mit Knüppeln auf Kühe einschlagen, Kälber, die im Dreck stehen, einen verwesenden Kadaver auf dem Hof. Der Tierhalter stritt die Vorwürfe der Tierquälerei ab. Ihm war dennoch die Rinderhaltung untersagt worden, er verkaufte die etwa 150 Tiere.
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Peta-Berater Edmund Haferbeck sagte, es sei selten, dass die Justiz Vergehen gegen den Tierschutz ahnde. Insofern sehe er den Strafbefehl als Erfolg. Die damaligen Zustände in dem Betrieb seien keine Ausnahme in der konventionellen Tierhaltung, meinte Haferbeck. Zeisler bestätigte, dass es relativ wenige Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gebe. Die meisten Delikte beträfen Hunde und lägen im privaten Bereich, selten in der Landwirtschaft.
(Mit Material von dpa)