Der Mann hatte angegeben, er habe das T-Shirt deutlich sichtbar getragen und deswegen keine Leistungen erschlichen.

Hannover. Ein T-Shirt mit dem Schriftzug „Ich fahre schwarz“ schützt einen Fahrgast ohne Ticket nicht vor Strafe. Das Amtsgericht Hannover verurteilte am Mittwoch einen 38-Jährigen, der dreimal ohne gültiges Ticket erwischt worden war. Der Mann hatte angegeben, er habe das T-Shirt deutlich sichtbar getragen und deswegen keine Leistungen erschlichen. Dies sei unerheblich, da er weder den Fahrer der S-Bahn noch den Kontrolleuren vor der Abfahrt auf den Aufdruck aufmerksam gemacht hatte, betonte der Richter. Er verurteilte den Hartz-IV-Empfänger zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Zudem muss er die Gerichtskosten und das erhöhte Fahrgeld zahlen.