Wegen Carstensens Äußerung beim Politischen Aschermittwoch schaltete der SPD-Landeschef Ralf Stegner jetzt einen Anwalt ein.
Kiel. Der erbitterte Konflikt zwischen den früheren Kabinettskollegen Peter Harry Carstensen (CDU) und Ralf Stegner (SPD) hat ein spätes juristisches Nachspiel. Wegen einer Äußerung des Ministerpräsidenten beim Politischen Aschermittwoch schaltete der SPD-Landeschef jetzt einen Anwalt ein, weil er sich von Carstensen verleumdet sieht.
Anlass ist eine Äußerung über ein Telefonat, das beide im September 2007 in einer Koalitionskrise führten. Damals ging es um die Frage, zu welchem Termin der damalige Innenminister Stegner das Kabinett verlassen sollte. Carstensen sagte dazu jetzt in Lübeck, Stegner habe ihn damals gebeten zu bedenken, dass er seine fünf Jahre für die Pension noch nicht voll habe.
Diese Darstellung treffe nicht zu; die Stegner zugeschriebenen Äußerungen seien frei erfunden, sagte ein SPD-Sprecher am Freitag. Wenn Carstensen seine Äußerung ernst gemeint habe, müsse Stegner Schritte einleiten, um sie verbieten zu lassen. Es gehe um Rufschädigung.
Carstensen hielt an seiner Darstellung fest: „Das ist leider kein Karnevalsscherz“, sagte er laut Regierungssprecher Knut Peters. Er habe das Gespräch damals in Gegenwart zahlreicher Zeugen geführt. „Ich habe von dieser Aussage nichts zurückzunehmen“, sagte der Regierungschef.
Einer möglichen Klage sehe er gelassen entgegen. Im Juli vergangenen Jahres war die große Koalition in Kiel auch wegen Dauerstreits zwischen Stegner und der CDU spektakulär zerbrochen.