Etliche Policen sind nach Expertenmeinung “Geldfresser“ und nicht notwenig, andere wiederum sind unverzichtbar. Wir sagen Ihnen, welche.

Hamburg. Zahlreiche Versicherungspolicen in deutschen Aktenordnern sind nach Einschätzung des Bundes der Versicherten (BdV) nicht notwendig. Zu den „Geldfressern“ zählt zum Beispiel die Glasbruchversicherung. Die Verbraucherorganisation in Henstedt-Ulzburg schätzt, dass die meisten mit gleichem oder sogar besserem Schutz rund 400 Euro ihrer Ausgaben für Policen pro Jahr einsparen könnten.

Jeder Deutsche hat im Jahr 2008 etwa 10 Prozent seines Einkommens für Versicherungen ausgegeben. Die durchschnittliche Summe beläuft sich demnach auf jährlich 1905 Euro. Berücksichtigt sind hierbei Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen inklusive Zusatzversicherungen sowie Schadens- und Unfallversicherungen.



Das Geld für nebensächliche Spezialversicherungen sollten sich Verbraucher häufiger sparen. Denn viele vernachlässigen zum Beispiel nach wie vor die Absicherung existenzieller Risiken durch eine Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, sagte BdV-Referent Thorsten Rudnik. „Und auch die, die eine Haftpflichtpolice haben, haben oft einen uralten Vertrag.“ Gerade Ältere sollten die in ihrem Vertrag enthaltene Deckungssumme prüfen - sie sei möglicherweise in jahrzehntealten Verträgen viel zu niedrig.


Empfohlen werden mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. „Es muss auch nicht sein, dass dazu ein neuer Vertrag erforderlich ist. Es muss auch nicht deutlich teurer werden.“ Auch gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit seien viele Deutsche unterversichert. „Mancher hat in seinem Vertrag lediglich stehen, dass die Beiträge zu seiner kapitalbildenden Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzschutz im Ernstfall ausgesetzt werden“, sagt Rudnik. Schutz besteht gegen das Risiko deswegen aber noch lange nicht.


Andere hätten in den kombinierten Policen - Kapitallebensversicherungen mit integriertem Berufsunfähigkeitsschutz - nur geringe Renten für die Berufsunfähigkeit abgeschlossen. „Im Idealfall, das ist aber schon sehr hoch gegriffen, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente in Höhe von zwei Dritteln des vorherigen Nettoeinkommens.“ Entsprechend hoch seien aber die monatlichen Beiträge für einen solchen Schutz.


Wer eine weniger notwendige Versicherung kündigen will, muss in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres einhalten. Policeninhaber müssen in ihrem Vertrag nachsehen, von wann bis wann ihr Versicherungsjahr läuft, rät der BdV. In der Kfz-Versicherung beträgt die Frist nur einen Monat. Kündigungen sollten per Einschreiben mit Rückschein versandt werden - so können Verbraucher beweisen, dass sie das Schreiben rechtzeitig versandt haben und es fristgemäß beim Empfänger eingegangen ist.

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(dpa/HA)