Auf 17 Seiten nennt die Landesregierung konkrete Vorschläge zur beschleunigten Umsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung.
Hannover. Atomausstieg, Endlagerung, Netzausbau, Windenergie, Biomasse, Kraftwerkbau: In ihrem 17-seitigen Positionspapier zur beschleunigten Umsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung nennt die niedersächsische Landesregierung konkrete Vorschläge zum Einstieg in die erneuerbaren Energien. Die dpa fasst die wichtigsten Positionen und Kritikpunkte zusammen:
- ATOMAUSSTIEG: In die Energiediskussion muss auch das Thema der nuklearen Entsorgung als Generationen übergreifende Problemstellung einbezogen werden. „Die Generationen, die die Kernenergie nutzen, müssen sich auch um die Lagerung der anfallenden radioaktiven Abfälle sorgen.“ Um die vom Bund signalisierte Suche nach alternativen Standorten für ein atomares Endlager voranzutreiben, müsse es daher ein Endlager-Suchgesetz geben. Fehlende Rahmenbedingungen müssten gesetzlich geregelt werden.
- NETZAUSBAU: Niedersachsen lehnt die vom Bund gewünschte zentrale Planung von neuen Trassen für Hochspannungsleitungen durch die Bundesnetzagentur ab. Die Länder sollen ihre Kompetenzen behalten. Um Konflikte mit Anwohnern und Kommunen zu verringern, sollen verstärkt Erdkabel eingesetzt werden. Zudem sollen die Netzbetreiber den Gemeinden regelmäßige Ausgleichszahlungen zahlen. Sollten Betreiber den Netzausbau verzögern, sollen Bußgelder eingefordert werden.
- WINDENERGIE: Die Förderungen für Windkraftanlagen auf dem Festland („Onshore“) sollen unverändert beibehalten werden. Eine Absenkung sei für nicht erschlossene Standorte im Binnenland kontraproduktiv. Zudem sollen die Hürden für Neubauten in der Nähe von Bundeswehrstandorten gesenkt werden und Fördermittel für Anlagen im Meer („Offshore“) verbessert werden. Abgelehnt wird dagegen eine bundesweite Windpotentialstudie, da diese für das Land keine Vorteile bedeute.
- BIOMASSE: Die künftige Biomasseerzeugung und -nutzung soll an Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt werden. Dazu gehören eine Mindestwärmenutzung von Biomassestrom und die Begrenzung des Maiseinsatzes (je 60 Prozent). Die Vergütung soll vereinfacht werden. So soll die Förderung kleiner Anlagen weniger stark gesenkt werden, als vom Bund geplant. Problematisch sei auch die Halbierung des Güllebonus für Altanlagen.
- SOLAR: Vergütungen für Photovoltaikanlagen sollen gesenkt werden. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die „teuerste Form der Energiegewinnung“ billiger wird.
- KRAFTWERKBAU: Aus Sicht des Landes ist eine beschleunigte Modernisierung und Flexibilisierung des konventionellen Kraftwerkparks zwingend für den Ausstieg aus der Kernenergie. Hocheffiziente Kraftwerksneubauten müssen gefördert werden, „insbesondere, wenn es um den Bau von Kraftwerken geht, die aktuelle technologische Standards übertreffen“. Flexiblen Kraftwerken komme die Aufgabe zu, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
- AUSGLEICHSREGELUNG FÜR STROMINTENSIVE UNTERNEHMEN: Die untere Schwelle für die Beantragung von Ausgleichsleistungen soll von derzeit 10 auf 5 Gigawattstunden abgesenkt werden. Davon würden insbesondere mittelständische Unternehmen profitieren. (dpa/lni)