Der 43 Jahre alte Angeklagte habe ein Alibi für den mutmaßlichen Tatzeitpunkt. Es gebe keine objektiven Spuren, teilte das Landgericht mit.

Verden. Im Prozess um den Mord an der Schülerin Sonja im Kreis Rotenburg vor 24 Jahren ist der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben worden. Es gebe aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme keine objektiven Spuren, die weiterhin einen dringenden Tatverdacht begründeten, teilte das Landgericht Verden am Donnerstag mit. Es erscheine daher wenigstens als möglich, dass eine unbekannten dritte Person Sonja getötet haben könnte. Der heute 43-Jährige habe zudem für den mutmaßlichen Tatzeitpunkt ein Alibi. Der Angeklagte wurde aus der Haft entlassen.

Das Oberlandesgericht Celle muss jetzt entscheiden, ob es der bereits eingelegten Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung des Haftbefehls stattgeben möchte. Der Angeklagte wird beschuldigt, Sonja im August 1987 nach einem Disco-Besuch mit mehr als 60 Messerstichen getötet haben. Mit Hilfe neuer DNA-Analyseverfahren waren die Fahnder erst 2008 auf die Spur des Mannes kommen.

Im einem ersten Prozess vor dem Landgericht Stade war der Mann aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil später aufgehoben und das Revisionsverfahren ans Landgericht Verden gegeben.

In dem Indizienprozess geht es vor allem um DNA-Spuren. Ein Gutachter hatte am 6. Mai seine DNA-Analyse von einer am Tatort gefundenen Socke und einem Seil vorgestellt. Der Biologe vom Institut für Rechtsmedizin in Ulm fand zwar einige Übereinstimmungen, die Merkmale passten aber nicht vollständig. Deshalb könnten die Spuren dem Angeklagten nicht mit Sicherheit zugeordnet werden, sagte der Gutachter aus. Die Kammer hatte daraufhin entschieden, über eine Aufhebung des Haftbefehls zu beraten.