Berlin/Hamburg. Künftig zahlen sie nur noch maximal 50 Prozent der Courtage. Die Nordvertretung des Immobilienverbands begrüßt das Gesetz.
Wer eine Immobilie kauft, muss nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Dieser Neuerung hat nach dem Bundestag am Freitag nun auch der Bundesrat zugestimmt. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision. In Zukunft muss der Käufer seinen Anteil auch erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. „Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen“, heißt es im Beschluss des Bundesrats. Spätestens um den Jahreswechsel soll das Gesetz in Kraft treten.
Die Teilung der Maklerkosten ist eine Entlastung für Immobilienkäufer vor allem in Städten, wo die Preise für Häuser und Wohnungen nach oben geschossen sind. Die Courtage unterscheidet sich je nach Bundesland. In Hamburg beträgt sie derzeit 6,25 Prozent.
Verkäufer können Maklergebühr nicht voll auf Käufer abwälzen
Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die schriftliche Form vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden. „Ziel des Gesetzes ist es, Immobilienkäufer vor einer Zwangslage zu schützen“, heißt es.
„Der Käufer wird künftig maximal 50 Prozent der Maklerprovision bezahlen, die andere Hälfte trägt der Verkäufer. Wobei auch Vereinbarungen zulässig sind, bei denen der Makler bis zu 100 Prozent vom Erstauftraggeber, meistens dem Verkäufer, vergütet wird“, schreibt die Nordvertretung des Immobilienverbands (IVD).
Die neuen Regeln würden für mehr Fairness sorgen: „Der Makler berät bei Doppeltätigkeit den Verkäufer und den Käufer. Er führt beide Seiten zum besten Ergebnis, und keiner zahlt ungewollt mehr als der andere.“ Der IVD Nord kritisiert allerdings, dass die Grunderwerbssteuer nicht abgesenkt wurde: „Der Gesetzgeber hat eine große Chance der preislichen Entlastung der Privatpersonen beim Immobilienerwerb vertan.“ Diese Steuer werde künftig die weitaus höchste Nebenkostenposition beim Immobilienerwerb sein.