Vor Grillen und Bepflanzen von Töpfen die Hausordnung oder Mietvertrag einsehen

Wer es sich jetzt auf Balkon oder Terrasse so richtig nett machen möchte, besorgt sich Pflanzen und freut sich auf eine frisch gegrillte Bratwurst. Doch Claus O. Deese vom Mieterschutzbund warnt: „Es gibt keine bundesweit einheitlichen Rechtsvorschriften, die regeln, wie oft gegrillt werden darf.“ Daher sollten Mieter unbedingt einen Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag werfen. „Wer trotz Verbots grillt und sich über eine Abmahnung hinwegsetzt, riskiert die fristlose Kündigung der Wohnung“, weist der Experte unter Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Essen (Az. 10 S 438/01) hin.

Rücksicht auf die Nachbarn sollte man generell nehmen, das gilt auch für das Grillvergnügen. Insofern wird empfohlen, es nach 22 Uhr einzustellen und ab dann auch auf die Lautstärke zu achten. Da es dennoch immer wieder zu Beschwerden oder Klagen kommt, gibt es hierzu diverse Urteile:

So hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden, dass nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verlangt werden kann, dass ein Grill vor dem Schlafzimmerfenster wieder beseitigt wird (Az. 2 Z BR 16/02). Darüber hinaus legte das Gericht fest, dass das Grillen in einer Wohnanlage nur am äußersten Ende des Gartens, 25 Meter vom Haus entfernt, erlaubt ist. Und das maximal fünfmal pro Jahr (BayObLG 2 ZBR 6/99).

Und wie verhält es sich mit Mietern und Pflanzen? „Grundsätzlich haben die Mieter das Recht, Töpfe oder Kästen an ihren Balkonen anzubringen“, so Claus O. Deese. Aber auch hier gibt es Auflagen: Beim Gießen sollten man darauf achten, dass das Wasser nicht auf den darunterliegenden Balkon oder die Terrasse tropft. Wenn Pflanzen bereits über das Balkongeländer wachsen, muss das Grün nach einem Urteil des Landgerichts Berlin zurückgeschnitten werden. Und bei außen angebrachten Balkonkästen sollte man achtgeben, dass diese auch bei starkem Wind nicht herunterfallen können (Landgericht Hamburg, Az.: 316 S 79/04). Bei Rankpflanzen wie Efeu oder Clematis, die Spuren an der Fassade hinterlassen, sollte man vorsichtshalber Rücksprache mit dem Vermieter halten.