Der neue elektronische Personalausweis kommt im November 2010. Er ebnet den Weg ins Computerzeitalter. Mit ihm kann man sich auch über den heimischen PC ausweisen.
Der neue Personalausweis ähnelt einer Scheckkarte. Aber in ihm steckt mehr als in jedem anderen Ausweispapier. Dank eines elektronischen Generalschlüssels kann man mit ihm Geld abheben, am Computer Lotto spielen oder Behördengänge in virtuellen Rathäusern via Internet erledigen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen "Perso":
Wann kommt der neue Ausweis?
Falls in den laufenden Tests keine gravierenden Mängel auftauchen, soll der elektronische Personalausweis ab 1. November 2010 verfügbar sein.
Wer bekommt ihn?
Schon von der Geburt an kann er beantragt werden. Ab 16 Jahren muss jeder einen haben.
Wie viel kostet er?
Der Preis steht laut Innenministerium noch nicht fest. Ziel sei jedoch, "Kosten und Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger ausgewogen zu gestalten".
Warum ist die Einführung überhaupt nötig?
Die Bundesregierung will mit dem elektronischen Ausweis dem gestiegenen Bedarf an Identifizierungsmöglichkeiten bei elektronischen Vorgängen, etwa beim Bezahlen im Internet, Rechnung tragen. Außerdem soll die Fälschungssicherheit erhöht und die Möglichkeiten eines Missbrauchs sollen reduziert werden.
Was ist neu?
Die persönlichen Daten werden nicht nur aufgedruckt, sondern auch auf einem elektronischen Chip gespeichert. Außerdem gibt es ein biometrisches Foto des Inhabers, wie bei Reisepässen. Die zusätzliche Erfassung der Fingerabdrücke geschieht auf freiwilliger Basis. Die Neuerungen dienen der behördlichen Personenkontrolle im Inland sowie auf Reisen und sollen die Fälschungssicherheit erhöhen. Die außerdem enthaltene "elektronische Identifizierung" (kurz eID) ersetzt die manuelle Unterschrift und dient der vereinfachten und sichereren Identifikation im Internet, so beim Online-Banking oder beim Einkaufen in Internet-Shops.
Muss ich die elektronische Signatur aktivieren lassen?
Nein. Sie wird nur auf Wunsch des Ausweisinhabers aktiviert.
Inwiefern trägt die Signatur zur Sicherheit bei?
Die verschlüsselte Übertragung von Personendaten soll eine eindeutige Identifizierung des Nutzers im Internet ermöglichen gegenüber Behörden oder Dienstleistern, etwa zu Altersangaben beim Herunterladen von Inhalten. Umgekehrt weisen auch Internetanbieter ihre Berechtigung nach, die Daten des Nutzers abzufragen. So darf nach der Adresse nur gefragt werden, wenn dies, beispielsweise für eine Warenlieferung, auch notwendig ist. Zudem soll sichergestellt werden, dass es sich um einen legitimierten Anbieter handelt und nicht um eine gefälschte Internetseite, mit der Kriminelle persönliche Daten des Nutzers auszuspähen versuchen ("Phishing").
Wer prüft die Sicherheit?
Die Entwicklung des elektronischen Personalausweises wird vom "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSI) überwacht. Darüber hinaus sind eine Reihe von Arbeitsgruppen involviert, zu denen u. a. das "Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie" (SIT) gehört. Sie überprüfen die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit im Rahmen konkreter Anwendungsszenarien.
Welche Anwendungen sind denkbar?
Denkbar wäre unter anderem, dass Autofahrer online ihr Strafpunktekonto in Flensburg überprüfen. Auch die Identifikation bei der Abgabe von Steuererklärungen wäre prinzipiell möglich.
Sind Zusatzgeräte für die Identifizierung nötig?
Nicht unbedingt. Zur Eingabe der sechsstelligen Identifikationsnummer kann man grundsätzlich eine herkömmliche PC-Tastatur verwenden. Dies birgt allerdings die Gefahr, dass Cyberkriminelle diese Nummer über einen mit Schadsoftware infizierten Rechner auslesen können. Sicherer sind vom BSI ausgegebene spezielle Kartenlesegeräte, die alle Daten verschlüsselt übermitteln. Die Preise für die Geräte stehen noch nicht fest.
Gibt es auch Kritik?
Ja. Besonders die (freiwillige) Speicherung des Fingerabdrucks stößt auf Bedenken. So könnten die Abdrücke von Behörden im Ausland, wo deutsche Datenschutzgesetze nicht greifen, erfasst und gespeichert werden. Auch die Verknüpfung eines staatlichen Dokuments mit privatwirtschaftlichen Interessen wie denen des Internethandels wird skeptisch beurteilt. Bemängelt wird auch, dass Online-Anbieter, die die Identifikationsfunktion des elektronischen Personalausweises nutzen wollen, zunächst ihre Seriosität beweisen müssen. Dies führe statt zu weniger eher zu mehr Bürokratie.