Stiftung Warentest hat die günstigsten geeigneten Helferlein zusammengestellt. Was Kranke außerdem wissen sollten.
Das Hoch „Benno“ bringt Deutschland knackige Kälte. Die ganze Woche hindurch soll es bei den frostigen Temperaturen bleiben: beste Voraussetzungen für Grippe- und Erkältungsviren. Jeden zweiten Deutschen erwischt es mindestens einmal pro Jahr. Doch bevor Kranke den Weg zum Arzt antreten, versuchen die meisten sich erst einmal mit Mitteln aus der Apotheke zu behelfen. Stiftung Warentest hat die günstigsten geeigneten Mittel gegen Grippe- und Erkältungssymptome zusammengestellt und empfiehlt: Hände weg von Kombipräparaten, die Husten, Schnupfen und Co. auf einen Schlag lindern wollen.
Was hilft bei Grippe und Erkältung?
Beides sind Virenerkrankungen. „Deshalb können Patienten im Grunde nur abwarten, bis der Körper die Krankheit überwunden hat, Medikamente wie Antibiotika können nicht viel ausrichten“, sagt Dr. Hans Michael Mühlenfeld, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Bremen. Es gibt aber einige Mittel, die die Symptome lindern können. Zum Beispiel können Kranke abschwellendes Nasenspray verwenden, um wieder frei atmen zu können, zuckerfreie Bonbons fördern den Speichelfluss und helfen, trockene Schleimhäute zu befeuchten. Husten lässt sich mit Saft beruhigen, auch Inhalieren mit ätherischen Ölen kann helfen. Mühlenfeld: „Wichtig ist die hohe Luftfeuchtigkeit, heißes Wasser würde auch reichen.“ Ibuprofen oder Paracetamol könnten zudem Schmerzen lindern und Fieber senken, „aber sie verkürzen die Krankheit nicht“. (Geeignete Mittel siehe Grafik)
Welche Mittel sollten Kranke meiden?
Von Mitteln, die alle Symptome gleichzeitig behandeln wollen, rät die Stiftung Warentest ab. „Diese Mittel enthalten mehrere Wirkstoffe, die sich aber oft nicht sinnvoll ergänzen oder den Körper unnötig belasten“, sagt Bettina Sauer, Gesundheitsexpertin bei der Stiftung Warentest.
So könne ein Nasenspray die Schleimhäute gezielt in der Nase abschwellen. Kombipräparate zum Schlucken enthielten hingegen meist etwa Antihistamine, die müde machen könnten. „Um diesen Effekt auszugleichen, enthalten einige Kombimittel zum Beispiel Koffein oder andere anregende Stoffe“, sagt Sauer, „als Nebenwirkung können zum Beispiel Herzrasen oder erhöhter Blutdruck auftreten.“
Zwar gibt es durchaus Untersuchungen, die den positiven Nutzen von Kombimitteln hervorheben, wie etwa eine kürzlich veröffentlichte Übersichtsstudie des Forscherverbunds Cochrane-Colaboration. „Die einbezogenen Studien genügen aber nicht den strengen Kriterien der Stiftung Warentest“, so Sauer. Unter anderem belegten die Studien nicht, dass der Zugewinn an Nutzen das Risiko von Nebenwirkungen übersteigt.
Helfen Hausmittel?
Viel Trinken ist die Standardempfehlung bei Erkältung und Grippe. Übertreiben sollen es aber auch Kranke nicht: „1,5 Liter pro Tag reichen, um Schleim in Bronchien und Nase zu verflüssigen“, sagen die Arzneimittelexperten der Stiftung Warentest. Zu viel Flüssigkeit könne beispielsweise Patienten mit Herzschwäche sogar schaden. Auch muss es nicht unbedingt ein spezieller Erkältungstee sein, die positiven Effekte von Pflanzen wie Thymian, Weidenrinde und Co. seien nicht ausreichend belegt, so die Warentester. Die Kombination von Wärme und Flüssigkeit tue aber in jedem Falle gut. Auch der Wirkung von Vitamin C messen viele zu viel Bedeutung bei. „Dass zu Beginn der Krankheit eingenommenes hoch dosiertes Vitamin C eine Erkältung verkürzt oder Symptome lindert, ist nicht belegt“, erklärt Sauer.
Mit Grippe ins Bett und mit Erkältung zur Arbeit?
Beide beginnen ähnlich: mit Halsschmerzen, Schnupfen und Gliederschmerzen. „Aber bei einer Grippe ist alles ausgeprägter“, sagt Hausarzt Mühlenfeld, „wenn sich ein Patient richtig stark krank fühlt, ist das für mich ein Indiz, dass es wahrscheinlich Grippe ist, sie kann auch gefährlich werden.“ Bei Erkältung gebe es meist keine Komplikationen, und sie klinge deutlich schneller ab. Trotzdem sei es nicht unbedingt entscheidend, zu differenzieren. „Wichtig ist, dass der Kranke auf seinen Körper hört. Gliederschmerzen sind ein Signal, dass man zu Hause bleiben und sich nicht bewegen soll. Es geht darum, sich auf die Heilung zu konzentrieren.“
Wann sollten Kranke zum Arzt?
„Ein Arztbesuch ist nicht immer zwingend“, sagt Mediziner Mühlenfeld. Sinnvoll sei er aber bei Menschen mit einer schwachen Immunabwehr wie etwa Kleinkindern, Säuglingen und Älteren. Auch chronisch Kranke, etwa mit Bronchitis, sollten bei Erkältungssymptomen besser zum Arzt. „Das gilt auch für Patienten, bei denen Fieber länger als 24 Stunden anhält oder die Symptome nach zehn Tagen nicht abklingen.“
An wann und wie lange ist eine Krankschreibung sinnvoll?
Ob eine Krankschreibung sinnvoll sei, hänge von der Tätigkeit des Patienten ab, so Mühlenfeld – „ob er in einem Einzelbüro sitzt oder hinten auf einem Müllwagen mitfährt“. Das Ansteckungsrisiko ist an Tag drei und vier meist am höchsten. Mühlenfeld:„Ich schreibe Patienten deshalb in der Regel zwischen drei und fünf Tagen krank.“
Was muss der Arbeitgeber wissen?
„Der Arbeitnehmer hat eine Mitteilungspflicht. Er muss einem Vorgesetzten spätestens zu der Zeit, wenn er normalerweise seinen Dienst beginnt, besser noch bereits vorher, mitteilen, dass er nicht kommen kann“, sagt Christian Wieneke-Spohler, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Einem Kollegen Bescheid zu geben, reiche nicht aus. Nach Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist eine Krankschreibung vom Arzt erst nach dem dritten Fehltag nötig. Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher, beispielsweise schon am ersten Fehltag, zu verlangen.
Herrscht bei Krankheit Bettpflicht?
„Ein Arbeitnehmer darf – während er arbeitsunfähig geschrieben ist – alles unternehmen, was die Genesung fördert“, erklärt Wieneke-Spohler. Sport sei ein Problem und Kino bei einer Grippe mit Fieber ebenfalls. „Ein Urlaub an der See könnte aber gesundheitsfördernd sein, so etwas sollte man vorher mit dem Arzt besprechen.“
Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten bei einer Aktivität beobachtet, die offensichtlich nicht seiner schnellen Genesung dient. „Der Arbeitnehmer muss damit rechnen, dass er den Anspruch auf Entgeltzahlung verliert und weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung drohen“, sagt Johannes Schaller, Rechtsexperte beim Vorstand der IG Metall.
Dürfen Krankgeschriebene trotzdem zur Arbeit kommen?
„Wenn man sich gesund fühlt, darf man an den Arbeitsplatz zurückkehren und arbeiten. Versicherungstechnisch ist man auch abgesichert, wenn man noch krankgeschrieben ist“, so Wieneke-Spohler. Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer trotzdem wieder nach Hause schickt, ist er dennoch zur Fortzahlung des Gehalts verpflichtet. Übrigens: „Auch wenn ein Arbeitnehmer sich wieder fit gefühlt hat und zur Arbeit gegangen ist, kann er wieder gehen oder am nächsten Tag wieder zu Hause bleiben, wenn er merkt, dass es doch noch nicht geht“, erklärt Wieneke-Spohler. Wenn er ohnehin eine Krankschreibung hatte, gilt diese weiterhin, ansonsten muss er sich eine neue holen.