Im Juli 2008 trat die Meeresstrategie-Richtlinie (MSRL) der EU in Kraft. Sie bietet den ordnungspolitischen Rahmen des europäischen Meeresumweltschutzes.
Die Ziele der MSRL sind der Schutz der Meeresnatur und -umwelt sowie deren nachhaltige Nutzung. Zudem sollen bis 2020 alle europäischen Meere einen „guten Umweltzustand“ erreichen. Dieser wird einheitlich für vier Regionen festgelegt: Ostsee, Nordsee/Nordostatlantik, Mittelmeer und Schwarzes Meer.
Bis 2012 mussten die EU-Mitglieder für ihre Meeresgebiete den Ausgangszustand anhand elf unterschiedlicher Kriterien ermitteln. Ihm werden gewünschte Sollwerte gegenübergestellt. Um sie zu erreichen, müssen bis 2015 Maßnahmenpakete entwickelt und bis 2016 umgesetzt werden.
Die Maßnahmen müssen im Rahmen internationaler Gremien, etwa der OSPAR-Kommission zum Schutz des Nordostatlantiks oder dem Helsinki-Abkommen zur Ostsee, mit den Nachbarstaaten abgestimmt werden.