12 000 Patienten in Deutschland warten auf ein neues Organ. Jeden Tag sterben drei von ihnen, weil sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ erhalten.
Zum Tag der Organspende an diesem Sonnabend appelliert die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) an die Bevölkerung, einen Organspenderausweis auszufüllen und sich für eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden. Laut Transplantationsgesetz hat die postmortale Spende Vorrang. Das heißt: Sofern für einen Patienten ein Organ von einem verstorbenen Spender zur Verfügung steht, sollte dies auch vorrangig transplantiert werden.
Um eine Lebendspende handelt es sich dann, wenn ein gesunder Mensch einem anderen eine Niere oder einen Teil der Leber spendet. Die DSO bewertet Lebendspenden als "sinnvolle Ergänzung zur postmortalen Organspende". Insbesondere bei den oft mehrjährigen Wartezeiten auf eine Niere könne es zu erheblichen gesundheitlichen Verschlechterungen kommen. Die Lebendspende sei dann vielfach die einzige Möglichkeit, frühzeitig transplantiert zu werden.
Das Transplantationsgesetz erlaubt Lebendspenden nur unter Verwandten ersten und zweiten Grades, Ehepartnern, Verlobten und Personen, die "sich in enger persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen". Eine Gefährdung des Spenders muss ebenso ausgeschlossen werden können wie "verbotener Organhandel". Die erste Nierentransplantation nach einer Lebendspende gab es in Deutschland 1964.
Weitere Informationen im Internet unter www.dso.de und unter www.fuers-leben.de