Ein Rentner fiel im Internet auf Betrüger herein und verlor dadurch 5.000 Euro. Der Bundesgerichtshof entscheidet heute wer haftet.
Karlsruhe. Am heutigen Dienstag will der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Bankkunden bei betrügerischen Fallen im Online-Banking für Schäden haften müssen. Ein Rentner aus dem Raum Düsseldorf verlor 5.000 Euro, weil er auf eine angebliche Aufforderung seiner Bank hereingefallen war und zehn Tan-Nummern weitergab.
Die Aufforderung war 2008 auf der offiziellen Website der Bank erschienen, doch hatten Betrüger sie dort platziert. Dem Mann wurde mitgeteilt, dass das System erst wieder funktioniere, wenn er zehn seiner geheimen Transaktionsnummern, sogenannte Tans, weitergegeben habe. Diese Geheimzahlen sind erforderlich, um Überweisungen im Online-Banking durchzuführen.
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Die Bank hatte auf ihrer Homepage zwar vor solchen Fallen gewarnt und ihren Kunden mitgeteilt, dass sie niemals die Herausgabe mehrerer Geheimzahlen verlange. Der Rentner folgte jedoch der Aufforderung. Drei Monate später wurden 5.000 Euro von seinem Konto auf eine griechische Bank überwiesen, die Empfänger konnten nicht ermittelt werden.
Der Rentner verlangte von seiner Bank das Geld zurück, die sah aber den Kunden in der Verantwortung. Vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Düsseldorf verlor der Rentner den Prozess. Der BGH entscheidet jetzt in letzter Instanz, ob der Kunde oder die Bank das Haftungsrisiko trägt.
Allerdings wird das Urteil nicht endgültig sein. Denn durch europäische Richtlinien wurde der Verbraucherschutz Ende 2009 verbessert. Der Kunde haftet nur noch bei grober Fahrlässigkeit, nicht mehr bei einfacher Fahrlässigkeit. Ob dadurch die Banken ab 2010 stets bei Fallen im Online-Banking haften, ist aber noch offen. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 96/11)
Mit Material von dapd