Was Sie bei der Wohnungsbesichtigung und vor Unterzeichnung des Mietvertrags beachten sollten, erfahren Sie hier.

-Klären, ob die Miete sich im Rahmen des Mietenspiegels bewegt.

-Zum Besichtigungstermin pünktlich und angemessen gekleidet erscheinen.

-Es ist nicht verkehrt, eine Taschenlampe und einen Zollstock dabei zu haben. Bei Schäden unbedingt fragen, ob der Vermieter sie beseitigt. Klären, ob Einbauten des Vormieters übernommen werden müssen? Ist eine Antennendose für TV vorhanden? Gibt es einen Kabelanschluss? Verfügt jedes Zimmer über eine Heizung? Auch Abstellräume im Keller oder auf dem Dachboden zeigen lassen. Klären, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. Ist sie frisch renoviert? Welchen Fußbodenbelag hat sie? Was gehört zur Küchenausstattung? Welche Schäden beseitigt der Vermieter? Solche Vereinbarungen müssen im Mietvertrag festgehalten werden.

-Genau prüfen, ob die eigenen Möbel in die neue Wohnung passen und ob sie durch das Treppenhaus transportiert werden können. Am besten lässt man sich einen Grundriss mitgeben oder schicken. Auch auf die Raumhöhe achten.

-Den Mietvertraggenau durchlesen, es gibt kein Rücktritts- oder Widerspruchsrecht. Auch Vorverträge und mündliche Mietverträge sind bindend. Das bedeutet aber nicht, dass man auf mündliche Versprechungen des Vermieters vertrauen sollte. Die sollten immer schriftlich festgehalten werden.

-Kritischen Blick auf die Nebenkosten werfen. Hat das Haus einen Energiepass? Darauf achten, dass die Nebenkostenvorauszahlung nicht zu niedrig angesetzt wird. Der Mieterverein Hamburg empfiehlt die Faustformel: Betriebskosten mindestens 1,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Heizkosten 0,85 Euro.

-Prüfen, ob Arbeitsleistungen wie Treppenhausreinigung, Schneeschippen usw. erwartet werden. Wenn das nicht der Fall ist, sollten entsprechende Klauseln aus dem Vertrag gestrichen werden. Hunde- und Katzenhaltung sollte man sich im Vertrag bestätigen lassen.

-Bei der Wohnungsübergabe jeden Mangel schriftlich festhalten und von Zeugen abzeichnen lassen, um zu vermeiden, später für diesen Mangel verantwortlich gemacht zu werden.