Welchen Friedhof wähle ich für die Bestattung aus und wie soll der Verstorbene beerdigt werden?
Friedhöfe in Hamburg
Die Hansestadt Hamburg verfügt über insgesamt 53 Friedhöfe. Zu den staatlichen gehören elf bezirkliche Friedhöfe, zu den kirchlichen 38 Friedhöfe. Daneben existiert die Hamburger Friedhöfe, Anstalt des Öffentlichen Rechts, welche die Parkfriedhöfe Ohlsdorf und Öjendorf sowie die Waldfriedhöfe Volksdorf und Wohldorf verwaltet (www.friedhof-hamburg.de). Auf den staatlichen Friedhöfen kann sich unabhängig von Herkunft und Konfession jeder bestatten lassen. Dies gilt auch für die Friedhöfe der Hamburger Friedhöfe. „Bereits zu der Gründung des Ohlsdorfer Friedhofs konnten Verstorbene aller Konfessionen beigesetzt werden“, sagt Sprecher Lutz Rehkopf. „Die Kapellen und Feierhallen sind daher konfessionsneutral gestaltet.“
Kreuze werden deshalb nur auf Wunsch aufgestellt, besondere Einrichtungen für muslimische Beisetzungen finden sich sowohl auf dem Ohlsdorfer, als auch auf dem Öjendorfer Friedhof. „Muslimische Gräber gibt es auf dem Ohlsdorfer Friedhof seit 1941 – es ist das Grabfeld der iranisch-islamischen Gemeinde bei Kapelle 2“, so Rehkopf. Auf dem Öjendorfer Friedhof befinde sich das größte muslimische Grabfeld in Norddeutschland. Doch auch auf den kirchlichen Friedhöfen ist man oft nicht mehr ganz so streng, was Gemeinde- oder Religionszugehörigkeit betrifft, schließlich gibt es auch immer mehr Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind. Auflistung aller Friedhöfe: Anlagen des Bestattungsgesetzes, www.landesrecht-hamburg.de.
Art der Grabstätte
Natürlich hängen die Kosten für eine Beerdigung auch davon ab, welche Art der Bestattung bzw. Grabstelle ich wähle. Für die staatlichen Friedhöfe in Hamburg gilt eine im Grundsatz einheitliche Gebührenordnung. Die aktuelle „Gebührenübersicht für das Bestattungs- und Friedhofswesen“ findet sich etwa unter www.friedhof-hamburg.de. Die Friedhofssatzung unterscheidet nach drei Kriterien. Einmal geht es um die Anzahl der Grabstellen, d.h. darum, ob es sich um ein Einzel- oder Familiengrab handelt. Ferner ist die Art der Bestattungsform (Erdgräber, Urnengräber u.a.) relevant. Unter „Art des Bestattungsziels“ versteht man etwa die Entscheidung für ein Wahl- oder Reihengrab. Bei einem sogenannten Reihengrab haben die Angehörigen keine Möglichkeit, über die Lage oder die Größe zu bestimmen.
Die letzte Ruhestätte kann tatsächlich bereits zu Lebzeiten vom jeweiligen Friedhofsträger für eine in der jeweiligen Friedhofsordnung vorgegebene Ruhezeit erworben werden. Ein „Wahlgrab“ kann im Gegensatz zum Reihengrab auch nach Anlauf dieser Zeitspanne, in der Regel 25 Jahre, verlängert werden. Geschieht dies nicht, wird das Grab aufgelöst und neu vergeben.
Anonyme Bestattung
Meist bedeutet die anonyme Bestattung die Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrabfeld unter Rasen, ohne dass Angehörige erkennen können, wo die genaue Beisetzungsstelle ist. Die Begleitung der Beisetzung ist folglich nicht möglich. Es gibt anonyme Feuer – und Erdbestattungen, nicht alle Friedhöfe bieten alle Möglichkeiten an. Unter „halbanonym“ versteht man in der Regel eine namenlose Grabstelle, die man jedoch auswählen kann.
Abgesehen von persönlichen Gründen, die für diese Art der Beisetzung sprechen mögen, ist die anonyme Bestattung auch eine Möglichkeit, die Grabpflege zu umgehen. Ist dies tatsächlich das Hauptargument, dann sollte man sich überlegen, ob der ausgewählte Friedhof nicht vielleicht auch Rasen- oder Reihengräber anbietet, die ebenfalls die Grabpflege beinhalten. Bei der Wahl der Beisetzungsart sollte schließlich auch überlegt werden, ob die Angehörigen nicht doch einen ganz konkreten Ort der Trauer benötigen, um mit ihrem Verlust besser fertig zu werden.
Alternative Bestattungsformen
Unter alternativen Bestattungsformen versteht man heute zumeist die Wahl eines Ortes, der außerhalb des klassischen Friedhofes liegt. Grundsätzlich herrscht in Hamburg der sogenannte „Friedhofszwang“, Ausnahmen können in besonderen Fällen von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Alternativen ergeben sich grundsätzlich nur im Falle der Feuerbestattung. In Hamburg erfolgt die Einäscherung nur in den Feuerbestattungsanlagen Öjendorf und Ohlsdorf der Hamburger Friedhöfe (www.krematorium-hamburg.de). Laut Hamburger Bestattungsgesetz (§13, Feuerbestattung) sind Urnen beizusetzen oder in einem Kolumbarium aufzustellen, die Hamburger Friedhöfe kann jedoch Ausnahmen zulassen etwa für eine Seebestattung, „wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht und andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen“. Extravagante Varianten wie die Luft- oder Diamantbestattung, bei der die Asche des Verstorbenen in einem aufwendigen Verfahren zu einem Diamanten gepresst wird, sind in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig, werden aber geduldet. Es gibt Bestatter, die hierfür mit ausländischen Kooperationspartnern zusammenarbeiten.
Seebestattung
Die Seebestattung ist heutzutage nichts Ungewöhnliches mehr. In Hamburg gibt es verschiedenen Anbieter, die sich darauf spezialisiert haben. So auch die Seebestattungs-Reederei Hamburg, Kapitän Horst Hahn (seebestattungen.de) oder die Firma Hanseeart (www.hanseeart.com), die weltweit agiert. Die Beisetzung erfolgt in speziellen Seeurnen, die aus schwerem Material gefertigt sind. Dadurch sinken sie schnell zu Boden, wo sie sich innerhalb weniger Stunden auflösen und die Asche freigeben. In der Nord- und Ostsee gibt es festgelegte Beisetzungsgebiete, so genannte Seebestattungsgründe. Für eine Seebestattung ist eine Zulassung erforderlich, die die Hamburger Friedhöfe (Anstalt Öffentlichen Rechts) erteilt. Fällig werden Gebühren von 7 Euro (Friedhofsbefreiungsgebühr).
Baumbestattung
Wälder für sogenannte Baumbestattungen müssen gesetzlich genehmigt werden. Anbieter sind zum Beispiel Unternehmen wie die FriedWald GmbH (www.friedwald.de) oder die RuheForst GmbH (www.ruheforst.de). Die Preise für eine Bestattung richten sich auch hier zum Beispiel danach, ob es sich um einen Gemeinschaftsbaumplatz oder einen Partnerbaum handelt sowie danach, für wie viele Jahre die Ruhestätte erworben wird. Aber auch auf einigen Friedhöfen, so zum Beispiel in Ohlsdorf, sind Baumbestattungen möglich. Die Asche Verstorbener wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt.