Was ermöglicht der Kita-Gutschein und welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Der Kita-Gutschein
Vor zehn Jahren, im August 2003, hat die Stadt das Gutschein-System in Hamburg eingeführt. Zum einen sollte es dazu beitragen, mehr Kitas entstehen zu lassen – und zwar dort, wo sie benötigt werden. Zum anderen sollte es Eltern zu mehr Flexibilität verhelfen und ermöglichen, Beruf und Familie besser zu vereinen. Offenbar hat das funktioniert: Mehr als 21.000 Kita-Gutscheine sind bisher in 2013 vergeben worden. Inzwischen werden 43 Prozent aller Kinder in Hamburg unter drei Jahren betreut – ein Rekordwert in Deutschland. Im Bundesdurchschnitt sind es nur 29,4 Prozent.
Im Kita-Gutschein ist festgelegt, welche Kosten die Stadt Hamburg übernimmt und wie hoch der Elternbeitrag ausfällt. Dieser hängt vom Einkommen, der Anzahl der Familienmitglieder und der täglichen Betreuungszeit ab. Mehr Flexibilität bedeutet: Eltern können wählen. Es gibt Gutscheine mit vier, fünf, sechs, acht, zehn oder zwölf Stunden, je nach Bedarf.
Auch bei der Wahl der Kita sind die Eltern frei – und nicht etwa an ihren Stadtteil gebunden. Sie können sich für jene Einrichtung entscheiden, die aus ihrer Sicht die beste für ihr Kind ist, vorausgesetzt, sie hat noch freie Plätze und nimmt an dem Gutschein-System teil. Ist das nicht der Fall, tragen die Eltern sämtliche Kosten selbst. Das ist möglich, aber teuer.
Einen Kita-Gutschein bekommen alle Kinder, deren Eltern berufstätig sind. Seit dem 1. August 2013 haben darüber hinaus auch alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf fünf Stunden Betreuung inklusive Mittagessen, unabhängig davon, ob die Eltern arbeiten oder nicht. Für Betreuung eines behinderten Kindes zahlen Eltern einkommensunabhängig maximal 31 Euro im Monat. Nähere Informationen zu dem Verfahren bietet die Stadt Hamburg auf ihrer Website.
Es ist ratsam, so früh wie möglich alle nötigen Dokumente zusammenzusuchen und den Antrag sorgfältig auszufüllen. Drei Monate vor Beginn der Betreuung ist das möglich. Fehlt ein Dokument, eine Unterschrift oder eine Angabe, etwa die gewünschte Stundenanzahl, verzögert sich die Bearbeitung und es kann knapp werden. Bei Fragen helfen auch die Kitas weiter.
Welche Dokumente sind nötig für den Kita-Gutschein-Antrag?
Für den Kita-Gutschein-Antrag brauchen Sie folgende Dokumente:
-Das Antragsformular. Sie erhalten es in Ihrem Bezirksamt, können es aber auch im Internet herunterladen.
-Beim ersten Antrag: eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes und eine Kopie Ihrer Meldebestätigung oder eine Kopie Ihres Personalausweises.
Möglicherweise müssen Sie den Betreuungsbedarf belegen. Wenn Ihr Kind ein Jahr alt ist und Sie es bis Schuleintritt nur vier oder fünf Stunden betreut haben möchten, ist das nicht nötig. Sollte die Betreuung aber darüber hinausgehen, müssen Sie den Mehrbedarf belegen, etwa mit einem Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, einer Bescheinigung des Arbeitgebers über den Umfang Ihrer Arbeit, einer Immatrikulationsbescheinigung (für Studenten) oder Vergleichbares.
Um die Höhe Ihres Elternbeitrags zu ermitteln, braucht die Behörde Informationen über Ihre Einkommensverhältnisse. Folgende Dokumente könnten relevant für Sie sein:
-Eine Bescheinigung über Ihr Einkommen vom Monat vor Antragstellung. (Schwankt Ihr Einkommen, legen Sie Nachweise der letzten drei Monate bei.)
-Den Einkommensbescheid des Vorjahres. Falls der nicht vorliegt: die Monatsabrechnungen für erhaltene Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
-Falls Sie staatliche Leistungen beziehen: Einen Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Vergleichbares.
-Dasselbe gilt für Renten, Krankengeld, Unterhaltszahlungen und sonstige Einkünfte.
-Selbständige müssen ihren letzten Einkommensteuerbescheid oder eine Erklärung über die im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Einkünfte einreichen. Einen Vordruck dafür finden Sie hier. Darüber hinaus brauchen Sie Bescheinigungen über Steuervorauszahlungen und Belege zu Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen.
-Studenten, die BAföG erhalten, müssen einen Bescheid über die erhaltenen Leistungen einreichen.
-Belege über Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Wer nach eigener Einschätzung zu dem Schluss kommt, dass er den Höchstsatz zahlen muss, weil das Netto-Familieneinkommen höher ist als 3375 Euro, teilt dies dem Bezirksamt mit und kann sich das Zusammensuchen der Einkommensbelege sparen. Eine Prüfung findet nicht statt. Die Berufstätigkeit muss aber belegt werden, wenn das Kind länger als fünf Stunden betreut werden soll – das übersehen Eltern hierbei oft.
Der Höchstsatz liegt derzeit bei 396 Euro für eine bis zu zwölfstündige Betreuung. Woran Eltern auch oft nicht denken: Der Kita-Gutschein muss jedes Jahr beantragt werden. Den Folgeantrag also rechtzeitig stellen, rückwirkend wird er nicht bewilligt.
Wer alles beisammen hat, füllt den Antrag aus und erhält, wenn es gut läuft, hat schon bald den Kita-Gutschein im Briefkasten. Den bekommt dann die Kita und die Eingewöhnung kann beginnen.
Alternative: Tagespflege
Manche Eltern möchten ihr einjähriges Kind noch nicht in eine laute, trubelige Krippe geben. Andere finden keinen geeigneten Betreuungsplatz, müssen aber zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Job zurückkehren. In solchen Fällen kann die Tagespflege eine Alternative sein. In Hamburg stehen etwa 1800 Tagesmütter oder –väter bereit, die die Kinder entweder in der eigenen Wohnung oder gemeinsam mit anderen in sogenannten Großtagespflegestellen betreuen.
Die Vorteile: Die betreuten Gruppen sind mit bis zu fünf Kindern klein, es gibt eine feste Bezugsperson, die oft besser auf die individuellen Bedürfnisse des kleinen Kindes eingehen kann. Anders als in der Kita können sich die Eltern die Person aussuchen, mit der ihr Kind den Tag verbringt, und mit ihr die Betreuung abstimmen – auch zeitlich sind Tageseltern oft flexibler als eine Kita. Zwar können hier Betreuungslücken auftreten, etwa wenn eine Tagesmutter krank wird oder in den Urlaub fährt. Doch oft kooperieren die Tageseltern miteinander, um solche Zeiten zu überbrücken.
Wichtig ist, dass die Person den Eltern sympathisch ist und sie ihr vertrauen können. Es ist ratsam, mehrere Tagesmütter oder -väter kennenzulernen, am besten gemeinsam mit dem Kind, und alles anzusprechen oder zu fragen, was ihnen am Herzen liegt.
Tipps und Erfahrungen von Freunden und Bekannten können bei der Suche hilfreich sein. Auch das zuständige Bezirksamt ist eine gute Anlaufstelle. Dort erfahren Eltern auch alles Nötige über die Tagespflege, etwa eine finanzielle Unterstützung. Ansonsten bietet auch das Internet verschiedene Anlaufstellen für die Suche oder Vermittlung.
Weitere Informationen:
http://www.hamburg.de/kindertagespflege/
http://www.hamburg.de/contentblob/2522714/data/kindertagespflege-elterninfos.pdf