Berlin. Ab 2025 wird die E-Akte für gesetzlich Versicherte Pflicht. Sie läuft über eine App. Wie diese funktioniert und was Nutzer beachten müssen.

Ab dem 15. Januar 2025 müssen die Krankenkassen für jeden gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anlegen. Darin können alle wichtigen Informationen rund um die Gesundheit dauerhaft digital gespeichert werden und der Datenaustausch zwischen Hausärzten, Kliniken und Fachärzten einfacher funktionieren. Um auf alle Funktionen und Daten davon zugreifen zu können, werden Nutzerinnen und Nutzer jedoch nicht darum herumkommen, sich eine passende App zu installieren.

Neue Apps für die E-Akte: So sind die bisherigen Erfahrungen

Anders als zum Beispiel beim E-Rezept wird es aber nicht eine einzige App geben, mit der die ePA verwaltet werden kann, stattdessen sind die Krankenkassen selbst dafür zuständig. Das heißt: Jede Krankenkasse bietet ihre eigene App oder einen Service in einer bereits bestehenden App an, die über einen App-Store heruntergeladen werden kann. Menschen, die bei der Techniker Krankenkasse versichert sind, müssen dementsprechend also zum Beispiel eine andere App nutzen als Versicherte der AOK oder der Barmer Krankenkasse.

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Laut dem Verbraucherportal „Chip 365“ sind die bisherigen Erfahrungen mit verschiedenen ePA-Apps aber „nicht besonders vielversprechend“, da es noch an vielen Stellen „zwicke“. Das könne sich laut „Chip 365“ bis zum offiziellen Start zwar noch ändern, aber wenn dann plötzlich sehr viele Patienten mit „irgendwelchen App-Problemen“ kämpften, dürfte die Stimmung in Arztpraxen und Apotheken„eher mies“ sein, heißt es weiter.

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Nutzung der ePA: Diese Zugangsdaten brauchen Sie

Um auf die Dokumente und Daten der ePA zugreifen zu können, wird neben der Gesundheitskarte auch die dazugehörige PIN benötigt. Um die zu erhalten, müsse man sich laut der Verbraucherzentrale bei seiner Krankenkasse identifizieren. Wie genau das funktioniert, sei von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

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Obwohl die elektronische Patientenakte laut Verbraucherzentrale auf die Nutzung mit dem Smartphone oder Tablet zugeschnitten ist, können Versicherte, die keines der beiden Geräte besitzen, ihre ePA auch auf einem Computer oder Laptop verwalten – allerdings nur mit eingeschränkten Funktionen. 

Wichtig: Wer keine elektronische Patientenakte möchte, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Verfahren). Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie über den Ablauf zu informieren. Eine Ablehnung darf keine Nachteile bei der medizinischen Versorgung nach sich ziehen. Auch Kinder und Jugendliche bekommen die ePA automatisch.