Erstmals können Demenzkranke ohne Pflegestufe ab 2013 Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Das Geld fließt aber nicht von allein.

Berlin/Stuttgart. Es ist ein kleiner Schritt nach vorne: Pflegebedürftige mit einer Demenzerkrankung bekommen vom 1. Januar 2013 an mehr Geld von der Pflegeversicherung. Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) erhalten erstmals auch Menschen Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die noch keine Pflegestufe haben, aber trotzdem Betreuung brauchen. Sie sollten möglichst bald einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Denn die Pflegeversicherung zahlt erst ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht.

Die Pflegereform beinhaltet nicht, wie von vielen Experten gefordert, einen neuen Begriff von Pflegebedürftigkeit. Weiterhin gelten Menschen nur dann als pflegebedürftig, wenn sie Unterstützung bei der körperlichen Pflege brauchen. Demenzkranke, die sich zwar noch selbst anziehen oder waschen können, dafür aber Anleitung brauchen, bekommen auch in Zukunft keine Pflegestufe. Sie können aber mehr Leistungen in Anspruch nehmen.

Bisher bekommen nur Menschen mit Pflegestufe I, II oder III Pflegegeld oder entsprechende Sachleistungen. Das Pflegegeld beträgt je nach Pflegestufe zwischen 235 und 700 Euro pro Monat. Es ist als Aufwandsentschädigung für pflegende Angehörige oder andere ehrenamtliche Pfleger gedacht. Wird ein professioneller Pflegedienst engagiert, erhält der Pflegebedürftige Sachleistungen. Sie liegen je nach Pflegestufe bei 450 bis 1550 Euro pro Monat. Der Pflegedienst rechnet die Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Künftig erhalten Menschen mit Pflegestufe I und II mehr Geld, wenn eine „erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz“ vorliegt. Das ist bei vielen Demenzkranken der Fall. Für sie steigt das Pflegegeld in der Stufe I um 70 Euro auf 305 Euro, in der Stufe II um 85 Euro auf 525 Euro. Die Sachleistungen erhöhen sich in der Stufe I um 215 Euro auf 665 Euro, in der Stufe II um 150 Euro auf 1250 Euro. In der Pflegestufe III bleibt alles beim Alten.

Neu ist, dass auch Menschen Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten, die keine Pflegestufe haben, aber eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin. In der sogenannten Pflegestufe

0 beträgt das Pflegegeld 120 Euro im Monat, die Pflegesachleistung liegt bei 225 Euro. Außerdem können diese Menschen künftig wie alle anderen Pflegebedürftigen bis zu 1550 Euro im Jahr für eine Ersatzpflege in Anspruch nehmen, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt. Müssen sie ihre Wohnung barrierefrei umbauen, zahlt die Pflegekasse bis zu 2557 Euro als Zuschuss.

Dieses Geld gibt es aber nicht automatisch. Demenzkranke ohne Pflegestufe müssen einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen, erklärt Ann Marini, Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes in Berlin. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfe dann, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt. Ein Kriterium dafür ist beispielsweise, dass höhere Hirnfunktionen gestört sind, die zu Problemen bei der Alltagsbewältigung führt: Der Betroffene findet zum Beispiel seine Wohnung nicht mehr oder vergisst nach kurzer Zeit Absprachen.

Menschen, bei denen eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, erhalten schon jetzt zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 100 bis 200 Euro im Monat. Damit können Demenzkranke zum Beispiel niedrigschwellige Angebote wie die Betreuung in einer Alzheimer-Gruppe finanzieren. „Viele der Anbieter rechnen direkt mit den Pflegekassen ab“, erklärt Konstanze Pilgrim vom Verein Angehörigenberatung Nürnberg. Manche schickten aber auch eine Rechnung, die der Demenzkranke bei seiner Pflegekasse einreichen muss.

Künftig bekommen Erkrankte außerdem Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander, so Marini. Um an sie heranzukommen, gelten aber die gleichen Voraussetzungen. Die Pflegesachleistungen muss der Betroffene bei einem Pflegedienst einkaufen, der einen Vertrag mit der Pflegekasse hat und direkt mit dieser abrechnen kann.

Günther Schwarz geht davon aus, dass Menschen, die bereits zusätzliche Betreuungsleistungen beziehen, automatisch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bekommen. „Sie sollten aber auf Ihrem Kontoauszug nachgucken“, rät der Experte der Alzheimer Beratung Stuttgart.

Das gilt auch für Menschen, die bereits eine Pflegestufe haben und zusätzliche Betreuungsleistungen bekommen. Sie sollten ebenfalls prüfen, ob die neuen Leistungen bei ihnen eingehen. Ann Marini empfiehlt, sicherheitshalber mit der Pflegekasse Kontakt aufzunehmen.

Demenzkranke mit Pflegestufe, die noch keine zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten, sollten sich möglichst schnell um eine neue Begutachtung kümmern, rät Pilgrim. Denn nur, wenn der MDK eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz feststellt, erhalten sie die höheren Leistungen. Von dem zusätzlichen Geld profitieren übrigens nicht nur Demenzkranke, sondern auch Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen Behinderungen, so Marini.

Wer unsicher ist und Fragen zu den neuen Leistungen hat, sollte sich an seine Pflegekasse wenden. Denn mit der Pflegereform wird auch die Beratung deutlich gestärkt, sagt Pilgrim. Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Pflegeleistungen, müssen die Kassen ihm künftig innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten.