Dem Besitzer eines Schönheits-Salons wurde vorgeworfen, mit seinen Kangalfischen gegen den Tierschutz zu verstoßen. Gericht sah das anders.

Augsburg. „Knabberfische“ tragen abgestorbenen Hautschuppen ab und werden seit einigen Jahren auch bei uns bei der Fußpflege eingesetzt. Aus tierschutzrechtlichen Gründen sollte dem Besitzer eines Augsburger Schönheitssalons der Einsatz dieser Fische untersagt werden. Der Mann klagte gegen den Bescheid und bekam Recht: Er darf die Tiere weiterhin für Behandlungen an seinen einsetzen. Die Stadt Augsburg hatte bei dem Verbotsversuch argumentiert, die Fische seien dabei großem Stress ausgesetzt, wie eine Gerichtssprecherin sagte und damit einen Bericht des Bayerischen Rundfunks bestätigte.

Ein vom Gericht bestellter Gutachter habe das jedoch anders gesehen. „Für die Fische ist das etwas ganz Normales, dass sie einen Fuß absuchen und daran knabbern, wenn er im Wasser ist“, sagte die Sprecherin. Darunter litten die Tiere nicht, habe der Gutachter erläutert. Dem Vergleich zwischen Stadt und Kläger zufolge darf der Mann sein Geschäft zunächst zwei Jahre weiter betreiben, wenn er sich allerdings an bestimmte Auflagen zum Schutz der Fische hält.