In einigen europäischen Ländern ist das Spenden von Eizellen verboten. Paar mit Kinderwunsch klagten. Gericht entscheidet über Verbot.

Straßburg. Eine Große Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg entscheidet Anfang November über das Verbot von Samen- und Eizellspenden bei der künstlichen Befruchtung. Das Urteil der 17 Richter umfassenden Kammer werde am 3. November ergehen, teilte der Menschenrechtsgerichtshof am Donnerstag mit. Im April 2010 hatte eine sieben Richter zählende Kammer das Verbot als unzulässig bezeichnet.

Geklagt hatten zwei verheiratete Paare aus Österreich, die keine Kinder bekommen konnten. In einem Fall wäre eine Eizell-, im anderen Fall eine Samenspende einer dritten Person erforderlich gewesen, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen. Das österreichische Recht erlaubt die künstliche Befruchtung aber nur mit Samen- und Eizellen der Ehepartner oder der Partner einer stabilen Gemeinschaft. Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Familienleben und eine verbotene Diskriminierung. Die Richter folgten ihrer Argumentation.

Der Ausgang des Verfahrens könnte auch Auswirkungen auf Deutschland haben. Im Unterschied zur Samenspende ist die Eizellspende auch in Deutschland nicht erlaubt. Gegen die Entscheidung der Großen Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs sind keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich.

Studie: Stimulation der Eierstöcke fördert Tumorentstehung

Haben die Hormonspritzen vor einer künstlichen Befruchtung Auswirkungen auf die Gesundheit der Patientinnen? Forscher meinen, jetzt Belege dafür gefunden zu haben, dass die Hormone Spuren an den Eierstöcken hinterlassen.

Hormongaben vor einer künstlichen Befruchtung können einer Studie zufolge das Risiko für Eierstocktumore erhöhen. Die Stimulation der Ovarien, wie sie vor künstlichen Befruchtungen stattfindet, steigere insbesondere das Risiko für sogenannte Borderline-Tumore. Das berichten Forscher vom Netherland Cancer Institute in Amsterdam im Journal „Human Reproduction“.

Borderline-Tumore sind eine besondere Form des Eierstockkrebses und nicht eindeutig als gut- oder bösartig klassifizierbar. Die sogenannten Grenztumore sollten nach Expertenmeinung jedoch nicht unterschätzt werden: „Borderline-Tumore sind häufig beidseitig und müssen operiert werden. Das bedeutet meist eine Entfernung des Eierstocks“, erläuterte der bundesweit anerkannte Experte für Reproduktionsmedizin, Professor Michael Ludwig aus Hamburg. Die Wahrscheinlichkeit, an einem gut- oder bösartigen Eierstocktumor zu erkranken, bleibe aber sehr gering.

Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ist sie oft die letzte Hoffnung: die „in-vitro-fertilisation“ (IVF) – die „Befruchtung im Glas“. Um die dafür notwendige Zahl an Eizellen zu gewinnen, werden die Eierstöcke mit Hormonspritzen stimuliert.

Dass diese Methode Folgen für die Gesundheit haben kann, hatten Experten schon länger vermutet. Die Studie von Flora van Leeuwen und ihrem Team gibt jetzt Hinweise, dass die Hormone tatsächlich Spuren hinterlassen.

Die Untersuchung erfasste 19 146 Frauen, die zwischen 1983 und

1995 mit Hormonen behandelt wurden, um Eizellen für die künstliche Befruchtung zu gewinnen. Weitere 6006 Frauen der Kontrollgruppe hatten zwar auch eine verminderte Fruchtbarkeit, erhielten aber keine IVF-vorbereitende Behandlung.

„Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass da etwas dran ist“, sagte Ludwig über die Studie. Fakt sei jedoch, dass das absolute Risiko an gut- oder bösartigen Eierstocktumoren zu erkranken, insgesamt sehr gering sei. Wie die Forscher in ihrer Studie schätzen, steige es beispielsweise bei 55 Jahre alten Patientinnen, die einmal eine IVF-Therapie hatten, im Vergleich zu Frauen ohne IVF von 0,45 auf 0,71 Prozent.

Ludwig betonte weiter, es sei nicht klar, ob die Hormone das Risiko erhöhen oder ob Frauen mit Fruchtbarkeitsproblemen bereits ein gewisses Risiko „in sich tragen“. Die Studie zeigt, dass sowohl eine erhöhte Dosis der Hormone als auch mehrfache künstliche Befruchtungen das Erkrankungsrisiko nicht steigerten. So blieben Zweifel, ob einzig die Hormone oder die Behandlung Schuld an einer Erkrankung sein können.

Die wichtigste Konsequenz aus dieser Studie ist es Ludwig zufolge, Frauen nach einer IVF-Therapie langfristige Vorsorge-Untersuchungen nahezulegen. Auch für die Frauen, die aus gesundheitlichen Gründen, wie einem verschlossenen Eileiter, nicht schwanger werden konnten, sich aber gegen die künstliche Befruchtung entschieden hatten, sei das zu empfehlen. Tumore an den Eierstöcken ließen sich nur durch eine spezielle Ultraschall-Untersuchung frühzeitig entdecken. Diese werde in Deutschland aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, sondern müsse von den Patientinnen selbst übernommen werden.

Auch Richard Kennedy von der International Federation of Fertility Societies (IFFS) bewertet die Studie als gut und wichtig, betont jedoch: „Die IFFS bleibt bei ihrem Standpunkt, dass die Langzeitrisiken gering sind.“ Sie rufe aber zur kontinuierlichen Beobachtung solcher Fälle auf.

Jenny Chang-Claude vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) kennt die Arbeitsgruppe von Flora van Leeuwen. Sie betonte, das Team sei sehr anerkannt, seriös und auf stichhaltige Ergebnisse bedacht.

Insgesamt traten nach knapp 15 Jahren bei 77 der teilnehmenden Frauen Tumore an den Ovarien auf. 61 von ihnen hatten sich einer IVF-Therapie unterzogen. 16 stammten aus der Kontrollgruppe. Von den Frauen, die erkrankten, litten 42 an einer bösartigen Krebsform, 35 waren von Borderline-Tumoren betroffen.

Die Forscher betonen, dass größere Studien nötig seien, um die Ergebnisse zu untermauern. Zudem weisen sie ausdrücklich darauf hin, dass ihre Studie die Folgen der Hormone (Gonadotrophine) und der IVF-Therapie bis 1995 betrachtet – also vor Einführung milderer Verfahren zur Stimulation der Eireifung.

Einer der 18 beteiligten Forscher erklärte gemäß den Statuten des Fachjournals, dass er Geld von zwei Pharmafirmen erhalten hatte.