Vom Rauschmittel zum Medikament: Wegen seines schmerzlindernden Effekts darf THC als Wirkstoff verwendet werden. Kassen übernehmen nun Kosten.

Baierbrunn. Cannabis wurde bisher nur zu den Rauschmitteln gezählt. Nun können Arzneien mit dem Wirkstoff der Pflanze auch offziell zugelassen werden und die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten. Zwar konnten Ärzte THC, den Wirkstoff der Hanf-Pflanze, seit 1998 individuell verschreiben, Kassen mussten es aber nicht erstatten.

Als erstes Mittel ist ein Spray für Multiple-Sklerose-Patienten bereits zugelassen. Es soll ihre spastischen Schmerzen lindern, berichtet die „Apotheken Umschau“. Der Cannabis-Wirkstoff wurde von Kritikern wegen seines Suchtpotentials lange abgelehnt. Befürworter halten ihn aber für vergleichbar mit anderen Schmerzmitteln. Eine gute Wirksamkeit wird THC außer bei MS auch gegen akute und chronische Schmerzen, zum Beispiel bei Krebs zugeschrieben. Bei AIDS-Patienten regt es den Appetit an und verhindert drastische Gewichtsabnahmen. Befürworter bewerten den aktuellen Prozess nur als kleinen Schritt in die richtige Richtung. Sie befürchten, dass die anderen Patienten, die von Cannabis profitieren könnten, noch lange auf entsprechende Medikamente warten müssen.