Nicht nur zum Jahresende kann eine Kraftfahrzeugversicherung gekündigt werden. Steigende Beiträge ermöglichen stets die außerordentliche Beendigung des Vertragsverhältnisses. Verändert sich beispielsweise die Typklasse des Fahrzeugs aufgrund einer jährlich angepassten Risikoeinstufung und steigen dadurch die Versicherungsbeiträge, darf der Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden gekündigt werden. Gleiches gilt nach Verteuerungen durch geänderte Regionalklassen oder schlichte Preiserhöhungen des Anbieters. Nicht immer muss eine Verteuerung der Kfz-Police als solche einfach zu erkennen sein. Steigt parallel zur Verteuerung durch die Typklasse der Schadensfreiheitsrabatt, können sich beide Effekte gegenseitig aufheben und der ausgewiesene Gesamtbeitrag sinkt möglicherweise sogar. Dennoch gilt das Sonderkündigungsrecht, wie jetzt die Experten des Vergleichsportals TopTarif betonten. Die meisten Schreiben zum Kfz-Versicherungsbeitrag im Jahr 2014 werden in den nächsten Monaten verschickt. Nach Erhalt des Schreibens kann im Falle von Preiserhöhungen gekündigt werden.