Heute tritt die Reform der Straßenverkehrsordnung und dazugehöriger Verwaltungsvorschriften in Kraft. Lesen Sie hier, was sich alles ändert.
Hamburg. Ziele sind laut Bundesverkehrsministerium ein Abbau des „Schilderwaldes“ sowie eine Stärkung des Fahrradverkehrs in den Innenstädten. So sollen die neuen Vorschriften Radfahrern Umwege ersparen: Einbahnstraßen lassen sich leichter für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung öffnen. Und Sackgassenschilder können künftig anzeigen, dass – anders als für motorisierten Verkehr – ein Durchkommen für Radfahrer und auch Fußgänger möglich ist.
Eine Benutzungspflicht für Radwege dürfen Behörden künftig nur noch dort anordnen, wo es die Verkehrssicherheit erfordert, innerorts vor allem an Vorfahrtsstraßen mit starkem Auto- und Lkw-Verkehr. Anderswo können Radfahrer auch die Fahrbahn nutzen. An deren Rand eingerichtete Radfahrstreifen sind künftig Radwegen gleichgestellt.
Die weiteren Neuerungen für Radler betreffen unter anderem Fahrradstraßen, wo künftig für Auto- und Radfahrer ein Tempolimit gilt. Bislang sah die StVO „mäßige Geschwindigkeit“ vor, was in der Praxis teils für Unsicherheit sorgte. Um Radfahrer nicht zu behindern, müssen Autos in diesen Straßen künftig ihre Geschwindigkeit nötigenfalls weiter drosseln (siehe Infostück oben).
Inline-Skater und Rollschuhfahrer werden erstmals ausdrücklich in der StVO genannt und darin grundsätzlich wie Fußgänger behandelt. Ausnahmsweise dürfen sie auch außerhalb des Fußwegs am rechten Straßenrand in Fahrtrichtung fahren, wo das neue Zusatzschild „Inliner frei“ dies zulässt.
Andere Verkehrsschilder fallen dafür weg (siehe Infostück). Ersatzlos gestrichen wird unter anderem dasjenige für beschrankte Bahnübergänge: Künftig signalisiert das dreieckige Warnzeichen mit Zug-Abbildung sowohl unbeschrankte wie beschrankte Bahnübergänge. Und nur noch an dem waagerechten weißen Pfeil auf blauem Grund mit entsprechendem Schriftzug erkennen Verkehrsteilnehmer in Zukunft die „Einbahnstraße“. Das bislang daneben existierende quadratische Richtzeichen für Einbahnstraßen mit nach oben weisendem Pfeil entfällt – ebenso dasjenige für Richtgeschwindigkeit. Zehn Jahre lang haben die Behörden allerdings Zeit, um die veralteten Schilder abzubauen.