Berlin. Sieben Samen, drei Pflanzen, 50 Gramm. Die Eckdaten für Cannabis-Verbraucher stehen. Doch woher bekommen Konsumenten Produkte?
Der 1. April hat für Deutschland die große Wende in der Cannabis-Politik markiert. Doch obwohl Besitz und Konsum von Marihuana-Produkten legalisiert wurden, bleiben viele offene Fragen. Beispielsweise, wo Interessierte Cannabis, Setzlinge oder Samen kaufen können. Nun haben sich erste Einzelhändler zum Vertrieb geäußert.
Baumarkt mit vorsichtigem Interesse – Obi, Toom & Co. winken vorerst ab
Obwohl die Teillegalisierung von Cannabis große Wertschöpfungspotenziale hat, ziert sich der Einzelhandel in Deutschland noch. Große Baumarktketten wie Hornbach, Toom und Obi planen derzeit nicht in den Handel mit Cannabisprodukten, -stecklingen oder -samen einzusteigen. Lediglich Bauhaus ließ sich ein Hintertürchen offen. Aus dem Unternehmen hieß es, die Legalisierung habe „gegenwärtig keinen Einfluss auf die aktuelle Sortimentsgestaltung und Cannabis ist somit als Samen- oder Pflanzware bis auf Weiteres nicht erhältlich“.
Das eröffnet für Konsumenten und Cannabis-Liebhaber die Frage nach rechtssicheren Beschaffungswegen. Eine Möglichkeit besteht über die nun legalisierten Anbauvereinigungen. Diese dürfen nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge im Monat zum Zweck des privaten Eigenanbaus an Nicht-Mitglieder weitergeben. Bedingung ist hierbei, dass diese Samen und Stecklinge beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstanden sind. Werden sowohl Samen und Stecklinge weitergegeben, dürfen es insgesamt nur fünf Pflänzchen beziehungsweise Samen sein.
Außerdem dürfen Cannabissamen zum Eigenanbau auch online aus anderen EU-Mitgliedsstaaten bestellt werden. „Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig“, schreibt das Gesundheitsministerium dazu.
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Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was gilt seit Ostermontag?
Mit der Teillegalisierung ist es Erwachsenen seit dem 1. April, pünktlich zum Ostermontag, erlaubt, Cannabis anzubauen, zu besitzen und in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Allerdings gelten hierfür bestimmte Voraussetzungen:
Kiffen ist überall dort erlaubt, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Das Gesetzespapier sieht aber zahlreiche Einschränkungen vor. So gelten Spielplätze, Schulen, Sportstätten als cannabisfreier Raum. Genauso gilt um Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein Rauchverbot im Umkreis von 100 Metern. Fußgängerzonen sind zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Was die Menge betrifft, so dürfen in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf mitgeführt werden, in Privatwohnungen sogar bis zu 50 Gramm sowie maximal drei Pflanzen, was theoretisch bis zu 150 Joints entspricht.
Privater Cannabis-Anbau: Gesundheitsministerium verteidigt Höchstmengen
Aus Sicht der Legalisierungsgegner ist das viel zu viel. 50 Gramm pro Monat bezeichnet die Bundesärztekammer als „relevante Menge“, die zu riskantem Konsum und cannabisbezogenen Störungen führen kann. Das Gesundheitsministerium hingegen argumentiert, dass eine legale Versorgung mit Cannabis in größeren Mengen notwendig sei, um den illegalen Schwarzmarkt wirksam zu bekämpfen.
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