Hamburg. Jan Stephan, Kommissar der Bundespolizei, über Fehler der Reisenden bei der Sicherheitskontrolle am Airport– und nützliche Tipps.
Kommt man wohl mit einer Familienpackung Schokoküsse durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen? Jan Stephan weiß die Antwort. Der Kommissar der Bundespolizei am Hamburg Airport war zu Gast im Abendblatt-Flughafen-Podcast „Check in“, gibt zum Beginn der Herbstferien in Hamburg und Schleswig-Holstein Tipps, die dafür sorgen, Kontrollen zu beschleunigen, und erzählt von seinen kuriosesten Erlebnissen.
„Ich habe erlebt, dass ein Mann versucht hat, ein wertvolles Samurai-Schwert durch die Sicherheitskontrolle zu bringen. Da haben wir schon aus der Entfernung gesehen, als er in der Schlange stand, dass er Probleme bekommt“, erinnert sich Jan Stephan.
Auch Torten sind an Bord nicht erlaubt
Was viele übersehen: Es sind im Flugzeug nicht nur die Mengen von Flüssigkeiten begrenzt, sondern auch die von cremeartigen Dingen: „Einmal fiel uns eine Frau auf, die viele Schokoküsse dabeihatte. Als wir sagten, sie dürfe die Schokoküsse nicht mitnehmen war sie der festen Überzeugung, dass wir ihr das ja nur untersagen, weil wir die selber essen wollen. Und hat sie dann vor Ort alle verputzt. Nach dem Motto: Ihr kriegt die nicht! Das waren bestimmt zwölf Stück. Ich habe gedacht, die Frau muss sich übergeben.“
Es gibt auch Leute, die möchten eine Geburtstagstorte mit in den Flieger nehmen, aber auch das ist nicht erlaubt. Denn die cremeartigen Substanzen könnten auch Sprengstoffe sein.
Schildkröten? Gehören nichts in Flugzeug!
„Ein anderes Mal hatte ein Passagier eine kleine Schildkröte in der Hosentasche. Nach seinem Voodoo-Glauben sollte das Tier an seinem Körper sterben, damit magische Kräfte auf ihn übertragen werden. Die seltene Schildkröte wurde gerettet – und lebt jetzt in Hagenbecks Tierpark“, erinnert sich Stephan.
Natürlich hat der Bundespolizist auch ein paar nützliche Tipps: „Bevor man die Sicherheitskontrolle betritt oder besser noch bereits zu Hause, sollte man einfach noch einmal kontrollieren: Ist alles, was ich so in meinen Taschen habe, auch erlaubt? Wir haben häufig den Fall, dass Menschen vergessen, ihr Taschenmesser oder auch ihr Jagdmesser herauszunehmen. Wenn Menschen gewohnt sind, immer ein Taschenmesser in der Tasche zu haben, wird das schnell vergessen herauszunehmen.“
Auf jeden Fall sollte man die Flüssigkeitsregelung genau beachten: Nur Behältnisse mit höchstens je 100 Millilitern in einem verschließbaren, durchsichtigen Ein-Liter-Beutel. Und eine dringende Bitte hat Jan Stephan noch: „Bitte ziehen Sie Jacken und Mäntel schon mal vorher aus. Leeren Sie die Taschen nicht erst, wenn Sie an der Reihe sind.“ Das beschleunig die Kontrolle enorm.
Ein ausführliches Gespräch mit Jan Stephan zu vielen weiteren Themen hören Sie im Podcast „Check in“ auf abendblatt.de/podcast in der Abendblatt-Podcast-App oder überall, wo es Podcasts gibt.