Berlin. Vielen Mieterinnen und Mietern droht bei der nächsten Nebenkostenabrechnung eine böse Überraschung. Ein neues Programm hilft bei der Kalkulation.
Seit Monaten klettern die Preise für Öl und Gas in nur eine Richtung: nach oben. Der Trend macht auch das Heizen immer teurer. Längst bekommen Mieterinnen und Mieter die Folgen zu spüren. Der eigentliche Anstieg bei den Heizkosten, warnen Verbraucherschützer, werde aber erst im nächsten Jahr bei den Haushalten ankommen. Denn für die Nebenkostenabrechnung 2022 können sich Vermieter bis Ende 2023 Zeit lassen. Vielen Mietern droht dann eine Nachzahlung und vermutlich keine geringe. Mieterbünde raten, schon jetzt Rücklagen zu bilden.
Die Stiftung Warentest hat daher ein Onlineprogramm entwickelt, mit dem Mieter mögliche Nachzahlungen für Öl und Gas berechnen können. So sollen böse Überraschungen vermieden werden, wenn die Nebenkostenabrechnung ins Haus flattert. Den „Nachzahlungsrechner Energiekosten“ findet man auf der Internetseite der Verbraucherorganisation (www.test.de, Suchwort: Nebenkostenrechner). Bevor Mieter mit der Kalkulation beginnen, benötigen sie ihre letzte Heizkostenabrechnung. Außerdem müssen sie den Öl- oder Gaspreis wissen, den ihr Vermieter zuletzt gezahlt hat. Ist dieser unbekannt – wenn zum Beispiel im Haus eine Zentralheizung verbaut ist – sollten Mieter „gezielt nachfragen“, empfiehlt die Stiftung.
Keine Garantie, dass die berechnete Summe am Ende stimmt
Die mögliche Nachzahlung wird anhand mehrerer Parameter ermittelt: die bisherigen Gesamtheizkosten und die Summe der Brennstoffkosten. Nutzer müssen anschließend weitere Zahlen in den digitalen Rechner tippen, darunter ihren monatlichen Nebenkostenabschlag und den neuen Preis für Öl oder Gas. Lesen Sie auch:Gas-Engpässe: Mit diesen Tipps können Sie im Alltag sparen
Zwar ist das Programm überschaubar aufgebaut, an einer Stelle aber auch etwas konfus. Wo liegt denn der Unterschied zwischen „Gesamtheizkosten alt“ und „Alte Heizkosten“? Ein Sprecher erklärt: Die Gesamtheizkosten entsprächen den für das Haus oder die Wohnanlage insgesamt angefallenen Kosten. Mit „alte Heizkosten“ sei der Anteil des Mieters oder Wohnungseigentümer gemeint.
Eine Garantie, dass die berechnete Nachzahlung auch genau so ausfällt, liefert das Programm aber nicht. Die Organisation weist darauf hin, dass das Ergebnis nicht mehr stimme, wenn die Energiepreise „im Laufe des Jahres weiter steigen oder wieder sinken.“ Ein anderer Faktor, der die Summe verzerren könnte: die Inflation. Der Rechner geht von einer Inflationsrate von 5,1 Prozent aus. Inzwischen ist sie auf 7,3 Prozent gesprungen. Bei Stiftung Warentest will man das noch anpassen. (lgr)