Berlin. Pendler können Fahrten zur Arbeit von der Steuer absetzen. Von der neuen Mobilitätsprämie profitieren künftig auch Geringverdiener.

Geringverdiener leiden derzeit ganz besonders unter den hohen Kosten für Benzin – Azubis etwa, die auf dem Land leben und einen weiten Weg zur Lehrstelle oder Berufsschule haben. Weil sie meist keine Einkommensteuer zahlen, profitieren sie nicht von der Entfernungspauschale.

Als die große Koalition diese Pauschale erhöhte, hat sie deshalb gleichzeitig für Geringverdiener ab dem Steuerjahr 2021 die Mobilitätsprämie eingeführt.

Was ist die Mobilitätsprämie?

Pendler und Pendlerinnen können Fahrten zum Arbeitsplatz als Werbungskosten absetzen. Für die ersten 20 Kilometer einfache Wegstrecke dürfen sie 30 Cent pro Kilometer und Arbeitstag ansetzen, ab dem 21. Kilometer jetzt sogar 35 Cent. Fernpendler können also mehr Kosten von der Steuer absetzen als bisher – und eventuell mit einer Steuerrückerstattung rechnen.

Leer gingen bislang alle aus, die so wenig verdienen, dass bei ihnen keine Einkommensteuer anfällt. Das wird mit der Mobilitätsprämie nun anders: Die zahlt das Finanzamt als Ersatz für die entgangene erhöhte Entfernungspauschale. Damit sollen rund 250.000 Pendler entlastet werden, schätzt das Bundesfinanzministerium.

Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent der Entfernungspauschale von 35 Cent, die ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt wird. Folglich erhält ein gering verdienender Pendler ab dem 21. Entfernungskilometer 4,9 Cent für jeden Kilometer als Prämie vom Finanzamt.

Wer bekommt die Prämie?

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Arbeitsplatz ist mindestens 21 Kilometer entfernt. Und der Pendler zahlt keine Steuern auf sein Einkommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Einkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der 1000 Euro Werbungskostenpauschale vom Jahresbruttolohn unterhalb des Grundfreibetrags liegt – für das Jahr 2021 sind das 9744 Euro, für 2022 beträgt er 9984 Euro. Bei Ehepartnern, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Beträge (Zusammenveranlagung).

Sowohl bei der Mobilitätsprämie als auch der Entfernungspauschale ist es egal, welches Verkehrsmittel benutzt wurde – ob das für teures Geld betankte Auto, die U-Bahn, der Zug oder das Fahrrad. Selbst Fußgänger ohne Kosten bekommen sie. Abgerechnet werden dürfen aber nur tatsächlich durchgeführte Fahrten.

Pendler in Großstädten stehen häufig im Stau. Dafür lässt sich die tägliche Strecke steuerlich geltend machen.
Pendler in Großstädten stehen häufig im Stau. Dafür lässt sich die tägliche Strecke steuerlich geltend machen. © dpa | Michael Kappeler

Wie viel Geld ist drin?

Wie viel man bekommt, hängt von der individuellen Situation ab – unter anderem davon, wie oft man wie weit gefahren ist. Finanztip hat im großen Ratgeber Entfernungspauschale zwei Beispiele berechnet: In einem gibt es gut 48 Euro, im anderen 176 Euro vom Finanzamt. Die Behörde berechnet den Betrag und zahlt die Prämie aus, wenn mindestens eine Summe von 10 Euro herauskommt.

Wie kommen Pendler an die Mobilitätsprämie?

Um die neue Mobilitätsprämie zu erhalten, muss man eine Steuererklärung für 2021 ausfüllen und abgeben – am besten mit allen Anlagen, die im individuellen Fall benötigt werden; mindestens aber mit dem Hauptvordruck, der neuen Anlage Mobilitätsprämie und als Arbeitnehmer auch der Anlage N. Selbstständige, Gewerbetreibende und auch Landwirte können ebenfalls von der Mobilitätsprämie profitieren.

Dafür gibt es drei Möglichkeiten: Viele dürfen die Steuererklärung weiterhin kostenlos auf Papier machen oder elektronisch über das kostenlose Programm des Finanzamts namens „Mein Elster“ – inklusive Registrierung auf dem Elster-Portal. Eine dritte Alternative ist eine kommerzielle Steuersoftware.

Im Finanztip-Vergleich des Vorjahres haben die Alleskönner Wiso und Steuersparerklärung sehr gut abgeschnitten. Tipp: Berufseinsteiger, Azubis und Studierende bis 28 Jahre können die Steuersparerklärung 2022 in einer für sie kostenlosen Version benutzen, wenn sie Einnahmen von höchstens 25.000 Euro im Jahr haben.

Bis wann muss die Prämie beantragt werden?

In der Regel sind ledige Berufseinsteiger oder Azubis überhaupt nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In diesem Fall hat man vier Jahre Zeit, das freiwillig zu tun – also bis Ende 2025 für das Steuerjahr 2021. Bei Abgabepflicht muss die Steuererklärung für 2021 spätestens am 1. August 2022 beim Finanzamt eintreffen.

Was gilt bei doppelter Haushaltsführung?

Viele Berufstätige müssen wegen der Arbeit an einem anderen Ort eine Zweitwohnung einrichten und fahren am Wochenende heim zum Erstwohnsitz.

Steuerrechtlich nennt sich das doppelte Haushaltsführung. Allein bei den Unterkunftskosten sind monatlich bis zu 1.000 Euro absetzbar. Hinzu kommen notwendige Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Umzugskosten. Insgesamt können hier sehr hohe Werbungskosten absetzbar sein, die die Steuerlast kräftig drücken. Eine Checkliste enthält der Finanztip-Ratgeber zur doppelten Haushaltsführung.

Auch die Mobilitätsprämie wird für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gewährt.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Entfernungspauschale?

Grundsätzlich ist die Entfernungspauschale auf einen Höchstbetrag von 4500 Euro gedeckelt. Dies gilt jedoch nicht für Steuerzahler, die mit dem eigenen oder etwa einem Dienstwagen zur Arbeit gefahren sind. Höhere Kosten müssen sie aber nachweisen können.

Weitere Ausnahmen sind tatsächlich höhere Kosten bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung. Auch diese müssen belegbar sein.

Pendler können auch ein Jahres- oder Monatsticket für den öffentlichen Personennahverkehr absetzen, wenn sie dieses nutzen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Liegen die gesamten Ticketkosten über der Entfernungspauschale, können die höheren Kosten abgesetzt werden. Deshalb sollten Steuerzahlerinnen und -zahler ihre Fahrscheine aufheben.

Alles Weitere zur Entfernungspauschale und zur Mobilitätsprämie hat Finanztip in einem umfassenden Ratgeber zur Pendlerpauschale zusammengefasst.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.