Berlin. Der Arbeitgeber gewährt keine Gehaltserhöhung? Dann lassen sich steuerfreie Zuschüsse für Urlaub, Kurse oder Tagesmutter vereinbaren.

Im Dezember sind in vielen Betrieben und Büros Jahresendgespräche fällig. Oft geht es den Angestellten dabei auch um eine Gehaltserhöhung. Oder wenigstens um eine kleine Anerkennung. Ein sensibles Thema, bei dem der Arbeitgeber meist am längeren Hebel sitzt. Wenn man beim Lohn nicht weiterkommt, gibt es eine Alternative: Gehaltsextras.

Steuerfreie Gehaltsextras: Was kann ich aushandeln?

Der Vorteil: Diese Extras können frei von Steuern und Abgaben für die Sozialversicherungen ausgezahlt werden. Die Beschäftigten haben also netto mehr davon als von einer normalen Lohnerhöhung. Und für die Chefin ist diese Variante ebenfalls günstiger, weil für sie der Arbeitgeberanteil zu den Sozialabgaben entfällt.

Gehaltsextras sind übrigens auch interessant für Minijobber, die schon bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Sie dürfen viele der folgenden Zahlungen zusätzlich erhalten – ohne den Minijob-Status zu verlieren.

Wichtig: Die meisten der Gehaltsextras sind nicht mehr steuerfrei, wenn Arbeitnehmer dafür ihren Lohn in ein Extra umwandeln. So will der Fiskus verhindern, dass die Extras nur ein Steuerspartrick sind. Sie müssen schon neu zum Gehalt dazukommen.

Der verlängerte Corona-Bonus

Insgesamt 1.500 Euro können Arbeitgeber steuerfrei seit 2020 als Corona-Bonus zahlen. Diese Möglichkeit wurde verlängert bis kommenden März. Wer noch keinen solchen Bonus hatte, kann noch immer die volle Summe kriegen. Wer zum Beispiel vergangenes Jahr schon 1.000 Euro erhalten hat, könnte für den zusätzlichen Stress in diesem Jahr noch 500 Euro Bonus frei von Steuern und Abgaben bekommen.

Kita oder Tagesmutter zahlen lassen

Solange ein Kind nicht in die Schule geht, können sich Angestellte zusätzlich zum Lohn die Kinderbetreuung bezahlen lassen. Das bleibt steuer- und abgabenfrei. Allerdings sollten Eltern bedenken, dass sie Kinderbetreuungskosten selbst von der Steuer absetzen können. Weiterer Nachteil: Wer einen solchen Betreuungsbonus aushandelt, muss wissen, dass dieser automatisch entfällt (oder steuerpflichtig wird), sobald das Kind zur Schule geht.

Arbeitgeber können übrigens auch die Babysitterin bezahlen, sofern öfter mal Projekte außerhalb der üblichen Arbeitszeit anfallen. Bei Kindern unter 14 Jahren bleiben dafür bis zu 600 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei.

Extra Urlaubsgeld

Die Firma kann auch etwas zum Urlaub beisteuern, die sogenannte Erholungsbeihilfe: 156 Euro bleiben steuer- und abgabenfrei. Zusätzlich auch Beträge für Ehepartner (104 Euro) und Kinder (je 52 Euro). Für eine vierköpfige Familie kommen so 364 Euro pro Jahr zusammen.

Der Arbeitgeber selbst muss allerdings 25 Prozent pauschale Lohnsteuer ans Finanzamt zahlen. Das Finanzamt sieht es gern, wenn so eine Beihilfe zeitnah zum Urlaub vereinbart und gezahlt wird.

Die Gesundheit unterstützen

Bis zu 600 Euro im Jahr kann die Firma steuerfrei für gesundheitsfördernde Kurse zahlen. Fitnessclub oder Sportverein zählen aber nicht, es muss ein zertifizierter Kurs sein – zum Beispiel Rückentraining, Yoga oder Antistresskurs. Der darf dann natürlich auch in einem Fitnessstudio stattfinden.

Weiterbildung zahlen

Selbst wenn Angestellte eine Sprache lernen oder Computerkurse machen, kann die Firma diese Weiterbildung steuerfrei bezahlen. Bedingung: Der Kurs bringt beruflich weiter. Ob es der Firma nützt, ist egal.

Sperren sich Chefin oder Chef gegen eine Gehaltserhöhung, sind die Chancen für steuerfreie Extras beim Lohn meist besser.
Sperren sich Chefin oder Chef gegen eine Gehaltserhöhung, sind die Chancen für steuerfreie Extras beim Lohn meist besser. © iStock | istock

Das Jobticket

Wenn der Chef zum Gehalt zusätzlich ein Jobticket zahlt, bleibt das frei von Steuern und Abgaben. Das lohnt sich vor allem, wenn Angestellte bei der Steuer mit Fahrtkosten und den übrigen Werbungskosten nicht über die Werbekostenpauschale von 1000 Euro hinauskommen. Dann können sie nämlich die Fahrtkosten steuerlich nicht extra absetzen.

Wer dagegen seine Fahrtkosten komplett absetzen kann, für den hat das Jobticket nicht mehr so große Vorteile gegenüber einer normalen Lohnerhöhung. Dann ist es besser, ein anderes Extra ins Gespräch zu bringen.

Dienstrad oder Dienstwagen

Das bekannteste Gehaltsextra ist sicher der Dienstwagen. Allerdings ist es ein ziemlich großes Extra, und viele unterschätzen, wie hoch die zusätzliche Steuerlast ist. Üblicherweise müssen Angestellte ein Prozent des Listenpreises des Autos Monat für Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Der Betrag wird zusätzlich vom Lohn abgezogen. Günstiger: Bei Elektroautos verlangt der Fiskus nur ein Viertel dieser Summe.

Steuerfrei dagegen kann der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike überlassen. Ein E-Bike kann auch schon mehrere Tausend Euro wert sein. Und ist im Jahresendgespräch leichter verhandelbar als der teure Dienstwagen.

Gutscheine von der Firma

Arbeitgeber können auch ganz profan Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen überlassen: etwa fürs Tanken, den Fitnessclub oder für Konzerte. Solange diese höchstens 50 Euro im Monat (ab 2022) kosten, bleiben sie frei von Abgaben und Steuern.

Sehr wichtig dabei: Die Gutscheine müssen an konkrete Geschäfte oder Waren gebunden sein. Ansonsten sieht das Finanzamt sie wie normalen Lohn an.

Betriebliche Altersvorsorge

So schön es ist, keine Steuern und Sozialabgaben auf einen Teil des Lohnes zu zahlen: Wer über lange Zeit größere Gehaltsbestandteile als steuerfreie Extras bekommt, spart nicht nur. Denn weniger Sozialabgaben bedeuten auch weniger Anspruch auf Arbeitslosengeld und weniger Rente. Finanztip empfiehlt daher, über eine betriebliche Altersvorsorge nachzudenken. Damit können Arbeitnehmer steuerfrei vorsorgen und sind im Alter besser abgesichert.

Sofern die Chefin das ordentlich bezuschusst, kann die betriebliche Vorsorge auch ein gutes Ergebnis einer Gehaltsverhandlung sein. 15 Prozent Zuschuss sind gesetzlich Pflicht – 25 Prozent sollten aber mindestens drin sein, wenn es auch um eine kleine Gehaltserhöhung geht. Schließlich spart die Firma für den Teil des Gehalts, der in die Altersvorsorge umgewandelt wird, den Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben – etwa 20 Prozent vom Lohn.

Weitere mögliche Extras wie Essenzuschüsse hat Finanztip im Ratgeber „Steuerfreie Sachzuwendungen“ beschrieben.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.