Berlin. Hat es den Sprössling erwischt, drohen berufstätigen Eltern finanzielle Einbußen. Kinderkrankengeld und Lohnersatz können helfen.

Kinder großziehen und gleichzeitig berufstätig sein ist ja schon stressig genug. Was aber tun, wenn das Kind krank ist? Oder gar in Quarantäne muss, weil in seiner Klasse oder Kita jemand Corona hat? Auch in normalen Zeiten kann eine kleine Bindehautentzündung schon dazu führen, dass Kinder nicht mehr in den Kindergarten dürfen. Jetzt genügt schon ein Husten – und es darf wegen Corona-Verdachts nicht mehr kommen.

Eltern müssen sich dann selbst um die Betreuung kümmern, Job hin oder her. Doch es gibt Möglichkeiten, die Lage aufzufangen, ohne gleich (unbezahlten) Urlaub nehmen zu müssen oder viel Einkommen einzubüßen – auch für Selbstständige.

Hier die wichtigsten Tipps. Sie gelten für Kinder unter zwölf Jahren, wenn Mütter und Väter sie aufgrund ihrer Erkrankung oder Quarantäne zu Hause betreuen. Sie gelten auch für ältere Kinder, falls diese wegen einer Behinderung Betreuung brauchen.

Kind ist krank: Den Arbeitgeber informieren

Als Erstes müssen Eltern sich persönlich bei ihrem Vorgesetzten oder in der Personalstelle abmelden, wenn sie nicht zur Arbeit kommen können. Es genügt nicht, nur einen Kollegen zu informieren. Wenn Eltern längere Zeit wegen der Kinder nicht arbeiten können, kann das auch belastend fürs Arbeitsverhältnis sein. Deshalb sollen Angestellte unbedingt formal korrekt sein.

Das Kind krankschreiben lassen

Dann sollten Eltern mit dem Kind direkt zum Arzt – auch wenn es nur ein leichter Infekt ist. Wichtig: Man sollte vorher dort anrufen, falls es einen Verdacht auf Corona gibt. Eltern benötigen ein Attest, um von der Arbeit freigestellt zu werden. Schon ab dem ersten Tag – anders, als wenn sie selbst krank sind.

Der Arzt sollte eine „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausfüllen. Er kann dies auch bis zu drei Tage rückwirkend tun, falls es dem Kind erst einmal so schlecht geht, dass es den Arzt nicht direkt aufsuchen kann.

Lohnfortzahlung klären, wenn Kind krank ist

Grundsätzlich haben Angestellte einen Anspruch auf Lohnfortzahlung von bis zu fünf Tagen, wenn sie sich um ein krankes Kind kümmern müssen. Oft ist das im Arbeitsvertrag aber explizit ausgeschlossen. Betroffene sollten das mit ihrer Personalstelle oder dem Betriebsrat klären. Aber auch wer die fünf Tage kriegt, hat sie schnell aufgebraucht.

Kinderkrankengeld beantragen

Sind fünf Tage rum oder die Firma zahlt gar nichts, dann können Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Vorausgesetzt, sie sind gesetzlich versichert. Es können also auch Selbstständige Krankengeld beziehen. Die Kinder müssen freilich ebenfalls gesetzlich versichert sein. Wichtig dabei: Es darf auch niemand anderes die Betreuung übernehmen können. Das wäre etwa der Fall, wenn die Großeltern fit sind und unter demselben Dach wohnen.

Insgesamt hat jeder Elternteil pro Kind Anspruch auf zehn Tage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende 20. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch gedeckelt auf 50 Tage. Wegen der Corona-Krise soll es bis Ende des Jahres für beide Elternteile jeweils fünf Tage Extra-Kinderkrankengeld geben. Das Gesetz geht voraussichtlich am 9. Oktober durch den Bundesrat.

Sonderfall Quarantäne

Mehrere Zehntausend Kinder sind zurzeit in Deutschland in Quarantäne, weil es an ihrer Schule oder Kita Corona-Fälle gibt. Wenn ein Kind selbst nicht krank ist, haben Eltern zwar ebenfalls Anspruch darauf, es zu Hause zu betreuen. Aber sie erhalten in dieser Zeit kein Gehalt vom Arbeitgeber und auch kein Kinderkrankengeld.

Für den Fall, dass die ganze Einrichtung geschlossen ist, hat die große Koalition während der Corona-Krise eine Entschädigung für Eltern beschlossen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Lohnersatz auch möglich ist, sobald eine ganze Klasse oder Kita-Gruppe in Quarantäne kommt. Diesen Lohnersatz können betroffene Eltern bis zu 20 Wochen beziehen, wenn sie aufgrund der Betreuung des oder der Kinder nicht arbeiten können. Auch nicht im Homeoffice.

Den Antrag auf die Unterstützung muss der Arbeitgeber stellen. Selbstständige können die Entschädigung selbst beantragen.

Dem Lohnverlust trotzen

Weder das Kinderkrankengeld noch die Entschädigung entsprechen dem, was die Empfänger normalerweise verdienen. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettolohns, aber nicht mehr als 3281 Euro auf den Monat gerechnet. Der Lohnersatz liegt bei 67 Prozent vom Monatsnetto, höchstens 2016 Euro monatlich.

Wer auf den vollen Lohn nicht verzichten kann, hat vielleicht die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, dem zufolge jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf 24 Tage Homeoffice pro Jahr bekommen soll. Doch der ist in der großen Koalition noch umstritten.

Eine andere Möglichkeit ist, die Arbeitszeiten zu verschieben, falls sich dann im Wechsel der Partner um die Kinder kümmern kann. In der Regel ist das eine große Belastung. Und kommt beides nicht infrage, bleibt nur noch die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen. Im Zweifel unbezahlt.

Wer muss in Quarantäne?

Muss ein Kind beispielsweise wegen eines Corona-Falls in der Schulklasse oder der Kita-Gruppe in Quarantäne, heißt das nicht automatisch auch für die Eltern: zu Hause bleiben. Die zuständigen Gesundheitsbehörden entscheiden von Fall zu Fall.

Für ein Kind kann die Quarantäne eine große Belastung bedeuten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat Tipps für Eltern zusammengestellt, online als PDF zu finden unter: bbk.bund.de > Service > Publikationen > Suchwort: Covid-19: Tipps für Eltern. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin hat Ratschläge zusammengestellt: https://bit.ly/2I3lvjh

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Verbraucher-Ratgeber ist Teil der Finanztip Stiftung.

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