Berlin. Freiwillige Rentenbeiträge können später nützlich sein. Für wen sich die Zusatzzahlung lohnt und welcher Termin jetzt wichtig wird.
Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Freiwillige Rentenbeiträge lohnen sich hingegen für alle Menschen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind – also insbesondere für Freiberufler und Selbstständige.
Denn mit der selbstbestimmten Zahlung kann ein eigener Rentenanspruch erworben und die spätere Rente erhöht werden. Aber bald läuft eine wichtige Frist dazu ab.
Freiwillige Rentenbeiträge: Diese Frist ist wichtig
Für das abgelaufene Jahr können nur noch bis 31. März 2020 freiwillige Beiträge gezahlt werden, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilte. Die Zahlung lohnt sich für alle Menschen, die bereits Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kinds bekommen haben, aber damit noch nicht die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.
Zudem weist die DRV darauf hin, dass diese Beiträge auch den Schutz bei Erwerbsminderung erhalten. Deshalb sollten Versicherte, die mit freiwilligen Rentenbeiträgen ihren Rentenanspruch wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sichern, den Termin Ende März unbedingt einhalten.
So hoch sind die freiwilligen Rentenbeiträge
Mit den Beiträgen lassen sich darüber hinaus auch Lücken im Versicherungskonto schließen. Wie hoch die Beiträge ausfallen können die Versicherten dabei selber bestimmen. Allerdings gilt hier ein Finanzierungsrahmen, die Beiträge liegen zwischen 83,70 Euro für jeden Monat bis zu 1283,40 Monat.
Hierbei gibt es auch keine Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern. Auch die Anzahl der Monate, für die gezahlt werden sollen, können die Versicherten frei wählbar.
Freiwillige Rentenbeiträge: Diese Bedingungen gelten
Wer bereits pflichtversichert ist, darf sich nicht zusätzlich freiwillig versichern. Falls keine Pflichtversicherung vorhanden ist oder nicht mehr besteht, kann man freiwillige Beiträge zahlen.
Bereits ab dem 16. Lebensjahr können die Beiträge gezahlt werden, wenn man in Deutschland lebt oder als deutscher Staatsangehöriger im Ausland lebt. Wenn man eine volle Altersrente bezieht und bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, darf man nicht mehr freiwillig zahlen.
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(dpa/gem)