Sonntags früh aufstehen, um einen guten Platz auf dem Flohmarkt zu ergattern? Viele verkaufen alte Spiele, Bücher oder DVDs lieber im Netz.
Düsseldorf. Spätestens wenn sich unter dem Tannenbaum neue Bücher und DVDs stapeln, wird es Zeit zum Aufräumen. Doch wohin mit den alten Sachen? Bevor Ungenutztes auf dem Speicher oder im Keller verstaubt, versilbern viele ihren Besitz lieber. Die klassische Methode dafür sind Annoncen, die auch kostenlos online platziert werden können, etwa bei eBay-Kleinanzeigen, Kalaydo, Quoka oder auf unzähligen lokalen Seiten. Online-Marktplätze wie Amazon oder eBay erheben hingegen Gebühren für Verkäufe. Und außerdem gibt noch Ankaufdienste und Tauschplattformen.
Welcher Verkaufsweg der beste ist, hängt davon ab, ob man mehr Geld verdienen oder möglichst viel Zeit sparen möchte. Denn am einträglichsten ist es immer noch, alles einzeln zu verkaufen. Doch das ist mühsam. „Rechnen Sie einfach mal die Zeit aus, die Sie von Anfang bis Ende brauchen, um einen einzelnen Artikel online anzubieten“, sagt Mike Schnoor vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW). „Bei ein oder zwei CDs kann man das natürlich selbst machen.“ Bei 100 CDs sei der Aufwand aber vielleicht zu hoch.
Eine Alternative bei wenig Zeit und vielen Artikeln können sogenannte Ankaufdienste sein. Plattformen wie Rebuy, Momox, Flip4New, Mehrwegbuch, Blidad oder WirKaufens werben damit, gleich ganze Sammlungen anzunehmen. Der Käufer muss je nach Produkt nur EAN- oder ISBN-Nummer eingeben, das online erstellte Versandetikett drucken und die Ware auf den Weg schicken. Nach der Ankunft landet das Geld auf dem Konto. Reich wird man so allerdings nicht, warnt Jan Bruns von der Zeitschrift „Computerbild“: „Ankaufdienste sind eher die schnelle Nummer, wenn man wirklich etwas loswerden will.“
Viel Geld gibt es höchstens für gut erhaltene Geräte, zum Beispiel aktuelle Smartphones, sagt Bruns. „Die werden Sie aber problemlos auch anderswo los und verdienen dabei vielleicht noch mehr.“ Einige Ankaufdienste sind auf bestimmte Produkte wie Bücher spezialisiert, andere nehmen nur CDs, DVDs und Videospiele oder elektronische Geräte an. Vor allem bei den Bücherdiensten muss der Kunde oft erst Mindestmengen oder -preise erreichen, bevor er sein Paket losschicken kann. „Das klingt oft nach wenig“, warnt Bruns. „Wenn man pro Buch aber nur wenige Cent bekommt, braucht man schon einiges an Ware.“
Die dritte Möglichkeit sind Tauschplattformen. Mehr Platz im Bücherregal oder auf dem Dachboden gibt es damit allerdings nicht. Denn anstelle von Bargeld erhalten Nutzer dort gebrauchte Waren, die sie gern hätten. Damit das gelingt, ist vor allem die Wahl der Plattform wichtig. „Bevor ich als Nutzer meine Produkte irgendwo anbiete, sollte ich zuerst einmal selbst die Plattformen durchstöbern“, rät BVDW-Sprecher Schnoor. „Vielleicht werden dort nur Bücher angeboten, dann könnte das Interesse der anderen Nutzer an meinen DVDs oder Blu-rays nicht so hoch sein.“
Um die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Tauschs zu erhöhen, gibt es spezialisierte Plattformen wie MeinBuch-DeinBuch oder Game-Change, die Nutzer etwa nur Bücher oder Computerspiele tauschen lassen. Das erhöht die Chance, das Gesuchte auch zu finden. Andere Dienste wie Tauschticket, Hitflip und Balu umgehen dieses Problem mit virtuellen Währungen. Für ein eingeschicktes Produkt bekommt der Nutzer Punkte, die er gegen Wunschprodukte eintauschen kann. Dabei wird meist eine Gebühr zwischen 10 Cent und einem Euro fällig. Eine Barauszahlung des Punkteguthabens ist in der Regel nicht möglich.
Trotzdem ist es oft nicht leicht, auf solchen Plattformen das richtige Tauschobjekt zu finden. Vielen Nutzern ist das auch gar nicht so wichtig, erklärt Jan Bruns: „Der Zielgruppe geht es oft eher um das Tauschen und Stöbern und nicht so sehr um das Produkt an sich.“
Rechtlich spricht zumindest nichts gegen Tauschgeschäfte im Netz, erklärt Rechtsanwältin Sabine Sobola. „Ein Tausch ist rechtlich im Grunde das gleiche wie ein Verkauf.“ Die Expertin für IT-Recht bearbeitet seit Jahren immer wieder Streitfälle aus Verkaufsbörsen im Netz. Ihrer Erfahrung nach gibt es bei Tauschgeschäften oft weniger Ärger als beim Verkauf. Grundsätzlich rät die Rechtsanwältin vor dem Verkauf oder Tausch aber zur Lektüre des Kleingedruckten.
Interessant beim Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) seien vor allem die Punkte Haftung und Gewährleistung, sagt Sobola. Dort erfahren Verkäufer zum Beispiel, welche Pflichten sie bei schadhafter Ware haben. „Schauen sie sich an, mit wem ein Tausch- oder Kaufvertrag überhaupt zustande kommt“, empfiehlt Sobola. Ist es der Abnehmer der Ware oder der Plattformbetreiber? Letzteres sei zwar relativ unüblich, bei Schwierigkeiten aber oft ein Vorteil. Denn so haben Verkäufer einen leicht erreichbaren Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel Ärger mit der Bezahlung gibt.