Mit dem neuen Jahr beziehen Eltern mit Kindern in der ersten Ausbildung auch dann Kindergeld, wenn der Nachwuchs kräftig dazuverdient.

Kindergeld während der ersten Ausbildung darf für alle Kinder bis 25 Jahre bezogen werden. Bisher galt: Verdient der Sprössling neben oder durch die Ausbildung mehr als 680 Euro im Monat, erlischt der Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind, heißt es bei Stiftung Warentest . Mit dem Jahreswechsel hat sich diese Situation für die Eltern verbessert. Denn diese Einkommensgrenze des Kindes fällt nun weg.

Weiterhin erhalten Eltern, deren Kinder während der Ausbildung zu Hause wohnen, den vollen Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro im Jahr - auch dies unabhängig vom Einkommen des Kindes. Bisher durfte der erwachsene Nachwuchs nur 1.848 Euro im Jahr dazuverdienen, um den Ausbildungsfreibetrag zu garantieren.

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