Hamburg. Geräusche, Gerüche, schlechte Aussicht: Hier erfahren Sie, welche Kreuzfahrt-Kabinen Sie besser nicht buchen sollten.

  • Auf jedem Kreuzfahrtschiff gibt es Kabinen, die man lieber nicht buchen sollte.
  • Doch welche Kabine könnte die Kreuzfahrt tatsächlich ruinieren?
  • Wir erklären, wo die schlechteste Kabine an Bord liegt.

Wer schon öfter auf Kreuzfahrt war, weiß: Der Komfort der Kabine kann ein wichtiger Urlaubsfaktor sein. Denn je nach Route werden auch mal mehrere Seetage an Bord eines Schiffes verbracht. Bei der Buchung einer Kreuzfahrt hat man die Wahl zwischen ganz verschiedenen Unterkunftsarten.

Je nach Reederei stehen folgende verschiedene Kategorien zur Auswahl: Balkonkabinen, Innen- und Außenkabinen und Suiten. Doch welche Kreuzfahrt-Kabine sollte man lieber nicht buchen?

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Kreuzfahrt: Kabine am Heck lieber nicht buchen

Heckkabinen eines Kreuzfahrtschiffes sind zwar oft günstiger, jedoch oft auch anfälliger für Lärm. Der Grund: Die Motoren- und Turbinengeräusche des Dampfers sind aufgrund der Nähe zu den Schiffsschrauben deutlicher zu hören. Wer also geräuschempfindlich ist und eine Kreuzfahrt mit Kind plant, ist hier nicht so gut aufgehoben. Grundsätzlich gilt: Je größer das Schiff, desto weniger Störgeräusche. Bau und Schalldämmung variieren jedoch je nach Schiffsart. Auch kann Dieselgeruch in die Nähe der Heckkabinen ziehen, was Urlauber als unangenehm empfinden können. 

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Wer sich zur Mittagsstunde und am Abend Ruhe und Entspannung wünscht, sollte Kabinen unter öffentlichen Bereichen wie die Küche, Restaurants, Diskos, Bars und neben Aufzügen meiden. Hier kann es schon mal laut werden. Auch direkt unter Deck, wo sich Passagiere beispielsweise sportlich betätigen, kann der Geräuschpegel höher sein.

Tipp: Wer auf Ruhe in seinem Kreuzfahrt-Urlaub Wert legt, sollte sich vorher bei der Reederei oder im Reisebüro informieren, wie die Gegebenheiten an Bord des jeweiligen Schiffes sind. Auch die Sichtung des Deckplanes des gewählten Schiffes kann einem bei der Kabinenwahl Aufschluss geben.

Eine Kreuzfahrt-Kabine mit zwei Einzelbetten
Wer bei der Buchung einer Kabine keine Überraschung erleben möchte, sollte sich vorher mit dem Deckplan befassen. © iStock | ymgerman

Balkonkabinen sind manchmal nicht die beste Wahl

Unterkünfte mit Balkon stehen zwar nach wie vor in der Gunst vieler Passagiere ganz oben, doch auch hier gilt es, die Lage an Bord zu beachten. Denn: In den Balkonkabinen am hinteren Heckbereich kann durch starke Schiffsbewegungen ein unschöner Wassernebel entstehen. In einer Kabine mit Balkon in Bug-Nähe kann es schon mal windig werden, da die Schiffe mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 20 bis 25 Knoten unterwegs sind. 

Garantiekabinen: Lage als Risikofaktor

Garantiekabinen klingen zwar verlockend, um bei der Urlaubsbuchung Geld zu sparen. Sie können aber auch unerwartete Überraschungen beinhalten. Wer diese vermeiden möchte, sollte lieber eine andere Kabine buchen. Die Unterkünfte sind zwar deutlich günstiger, jedoch weiß man bei der Buchung nicht, wo genau sich die Kabine auf dem Schiff befindet oder ob das Zimmer beispielsweise ein Fenster hat. 

Was ist eine Garantiekabine?

Bei einer Garantiekabine wird lediglich die Kabinenkategorie (Innen, Außen, Balkon) ausgewählt. Die Kabine selbst wird in der Regel erst einige Tage vor der Kreuzfahrt zugeteilt. Die Größe und Ausstattung der zugewiesenen Kabine entspricht in jedem Fall dem Umfang der gebuchten Kabinenkategorie, heruntergestuft werden Passagiere nicht. Eventuell erfolgt ein Upgrade auf eine höhere Kategorie.

Wer den Komfort seines Urlaubes garantieren will, sollte sich vor der Schiffsfahrt bei der Reederei oder im Reisebüro genau erkundigen, wie die Gegebenheiten an Bord des Schiffes sind. Auch hilft es, sich vor der Buchung mit dem Deckplan des gewählten Kreuzfahrtschiffes vertraut zu machen. Diese sind oft online abrufbar.

Kreuzfahrt-Kabinen: Ab wann gelten Lärm & Co. als Reisemängel?

Geräusche, Gerüche oder Wassernebel, die im Zusammenhang mit der Kabinenwahl auftreten, sind keine Reisemängel, für die es Geld zurückgibt.

Das Münchner Amtsgericht lehnte bereits 2007 eine entsprechende Klage eines Ehepaares ab, das bei einer Kreuzfahrt direkt am Schiffsheck untergebracht war und unter anderem Lärm und Küchengerüche bemängelte. Laut dem Urteil sind die geschilderten Umstände allenfalls Unannehmlichkeiten, die bei einer Kreuzfahrt hinzunehmen seien. Ein Reisemangel, der eine Minderung des Preises rechtfertigen würde, läge nur vor, wenn der Lärm, etwa wegen eines Defektes, über den Normalpegel hinausgehe.

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