Berlin. Die dritte im Heizungsgesetz vorgesehene Förderrunde startet. Wen das betrifft und mit wie viel Geld Sie beim Heizungstausch rechnen können.

Wer seine Ölheizung oder Gasheizung austauschen will, sollte jetzt handeln. Ab heute (Dienstag, 27. August 2024) können alle Wohnungseigentümer und Hausbestizer staatliche Förderung beantragen, um die Kosten beim Einbau einer klimafreundlicheren Heizung zu senken. So können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern, Unternehmen und Kommunen Anträge auf Zuschüsse stellen.

Der Schritt ist der Teil der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Hilfe beantragen. Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung bereits möglich. Bisher sind laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) inklusive der Zusatzanträge rund 93.000 Zusagen erteilt worden. 

Heizungstausch: So viel Förderung soll es geben

Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, egal ob Wohn- oder Geschäftsgebäude. Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind möglich – abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs. Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und bis zu 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen haben, ist ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent vorgesehen. 

Lesen Sie mehr Artikel zum NRZ-Immobilien-Check

  • Immobilien-Check: Alle Ergebnisse und Geschichten der Umfrage finden Sie hier auf einen Blick
  • Sie wollen nichts verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Immobilien-Newsletter
  • Kreis Kleve: Das müssen Eigentümer über Photovoltaik wissen
  • TV-Gärtner Arican: „Das Problem haben viele Moerser Gärten“
  • Neue Heizung notwendig? Diese Tipps gibt ein Energieberater
  • Mehr zum Thema Immobilien finden Sie außerdem hier auf unserer Themenseite

Bis 2028 kommt ein Geschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent für den frühzeitigen Austausch alter Gas- und Ölheizungen sowie von Nachtspeicherheizungen und alten Biomasseheizungen für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer hinzu. Für besonders klimaschonende Wärmepumpen gibt es laut Ministerium zudem einen Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozent.