Berlin. Eine Krankenversicherung – gesetzlich oder privat – ist wichtig und Pflicht. Wird sie teurer, können Sie wechseln. Das müssen Sie beachten.
Vor Beginn der Ausbildung, im Studium oder spätestens nach dem 25. Geburtstag – früher oder später muss sich jeder mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen. Schnell begegnet man Begriffen wie Beitrag oder Beitragsbemessungsgrenze. Was bedeuten sie und wie entscheidend sind sie bei der Wahl einer Krankenversicherung? Diese und weitere Fragen beantworten wir für Sie.
Was ist eine Krankenversicherung?
Oft kommt es plötzlich und unerwartet: Man wird krank und muss zum Arzt oder sogar ins Krankenhaus. Dabei entstehen Kosten – für die Behandlung, aber auch schon für eine Krankmeldung oder ein Rezept. Gerade bei aufwendigeren Therapien dürften viele Menschen ohne eine Krankenversicherung vor unerschwinglichen Kosten stehen. Genau dort setzt eine Krankenversicherung an: Sie ist eine Art Schutzschild gegen hohe Gesundheitskosten.
Auch interessant
Vereinfacht gesagt, ist eine Krankenversicherung eine Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und einer Versicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt monatlich einen Beitrag und im Gegenzug übernimmt die Versicherung die Kosten für die medizinische Versorgung, sollte es notwendig sein. Das kann etwa Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder ambulante Therapien umfassen.
In Deutschland ist die Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass jeder versichert sein muss, um Zugang zu notwendigen Gesundheitsleistungen zu erhalten. Im Bedarfsfall soll jeder medizinische Hilfe bekommen – unabhängig von seiner finanziellen Lage. Unterschieden wird dabei zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten (PKV) Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
Beitrag | Vom Einkommen abhängig: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag. | Setzt sich aus individuellem Risiko und gewähltem Tarif zusammen: Beiträge werden vom Versicherten getragen, der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss. |
Leistung | Ein einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten ist gesetzlich festgelegt. | Die Leistungen sind individuell wählbar und abhängig vom gewählten Tarif. Oft sind die Leistungen umfangreicher als in der GKV. |
Zugang | Pflichtversicherung für Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, freiwillige Versicherung möglich. | Zugänglich für Selbstständige, Beamte, Studenten und Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. |
Vergleich | Solidarprinzip: Kosten werden unter allen Mitgliedern verteilt, unabhängig vom individuellen Gesundheitsrisiko. | Äquivalenzprinzip: Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. |
Kosten | Grundsätzlich gleichbleibende Beiträge im Alter; gesetzliche Zuzahlungen für bestimmte Leistungen können anfallen. | Beiträge können im Alter steigen; private Krankenversicherungen bieten oft Tarife mit Altersrückstellungen an, um Kostensteigerungen abzufedern. |
Versicherungspflicht | Für Arbeitnehmer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, für bestimmte Gruppen wie Rentner und Arbeitslose besteht Versicherungspflicht. | Keine Versicherungspflicht; Versicherung wird privat abgeschlossen und ist nicht einkommensabhängig. |
Wechsel | Wechsel in die PKV möglich, wenn Einkommen dauerhaft über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. | Rückkehr in die GKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. |
Kostenübernahme | Direkte Abrechnung mit den Leistungserbringern durch die Krankenkasse. | Versicherte erhalten Rechnungen direkt vom Leistungserbringer und reichen diese zur Erstattung bei der PKV ein. |
Zusatzkosten | Gesetzlich festgelegte Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel; Möglichkeit für zusätzliche private Zusatzversicherungen. | Höhere Selbstbeteiligungen möglich, je nach Tarif; Zusatzversicherungen für Bereiche, die nicht durch den Basistarif abgedeckt sind. |
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
In Deutschland hat man die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft: Alle zahlen einen gewissen Teil ihres Einkommens ein, jeder bekommt die notwendige medizinische Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Leistungskatalog). Sie steht jedem offen und ist vor allem für Angestellte üblich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die monatlichen Beiträge.
Die private Krankenversicherung richtet sich vorrangig an Selbstständige, Beamte oder Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze. Bei ihr richtet sich der zu zahlende Beitrag nicht nach dem jeweiligen Einkommen, sondern nach dem individuellen Risiko sowie dem gewünschten Leistungsumfang. Die PKV kann mehr Leistungen umfassen, wie ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder eine Behandlung durch den Chefarzt. Dafür sind private Versicherungen aber auch teurer – primär im Alter oder bei Vorerkrankungen.
Während die GKV jedem Mitglied denselben Zugang zu Gesundheitsleistungen ermöglicht, erlaubt die PKV individuelle Tarife – und somit eine persönlichere Anpassung an die eigenen Bedürfnisse und Wünsche. Eine gesetzliche Krankenversicherung muss jeden Antragsteller versichern und darf niemanden aufgrund von Vorerkrankungen oder niedrigem Einkommen ablehnen. Private Versicherungen sind dazu nicht verpflichtet.
Beiträge zur Krankenversicherung: So viel kostet sie
Die Beiträge zu der gesetzlichen Krankenversicherung werden auf der Grundlage des Bruttoeinkommens des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Der allgemeine Beitragssatz beträgt etwa 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens – Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diesen Beitrag jeweils zur Hälfte. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von im Schnitt 1,3 Prozent, der ebenfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt wird.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Monats- oder Jahresverdienst, bis zu dem Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung berechnet werden. Verdient ein Versicherungsnehmer mehr, bleiben die Einkünfte über der Grenze beitragsfrei. Diese Grenze wird jährlich angepasst und soll sicherstellen, dass auch bei hohen Einkommen die Beitragslast fair bleibt. Für 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung bei 62.100 Euro. Das bedeutet, dass nur bis zu diesem Betrag Beiträge für die Krankenversicherung fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze gilt nur in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Insgesamt liegt der durchschnittliche Beitragssatz also bei etwa 15,9 Prozent und variiert je nach Krankenkasse. Wer gesetzliche Krankenkassen vergleicht, schaut sich zunächst Beitrag und Zusatzbeitrag an. Aufs Jahr gerechnet können bei einer Krankenkasse mit niedrigeren Beiträgen hohe Ersparnisse möglich sein. Neben dem Beitrag als wichtigem Faktor spielen jedoch auch persönliche Bedürfnisse und Wünsche sowie der Leistungsumfang eine Rolle.
Im Gegensatz dazu basieren die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auf Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand sowie den individuell gewählten Tarifen – unabhängig vom Einkommen. Der Arbeitgeber beteiligt sich auch hier an den Kosten, indem er einen Arbeitgeberzuschuss leistet, der jedoch auf die Hälfte des durchschnittlichen GKV-Beitrags begrenzt ist. Die Beiträge in der PKV variieren je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif.
Max Mustermann arbeitet Vollzeit und verdient 4.000 Euro Brutto im Monat. Seine Krankenkasse hat einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und erhebt einen Zusatzbeitrag von 1,3 Prozent.
Prozent | Betrag in Euro | |
Bruttoeinkommen pro Monat | 4000,00 Euro | |
Allgemeiner Beitragssatz GKV | 14,6 Prozent | 584,00 Euro |
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 1,3 Prozent | 52,00 Euro |
Gesamtbeitrag zur GKV | 15,9 Prozent | 636,00 Euro |
Davon Arbeitnehmeranteil | 318,00 Euro | |
Davon Arbeitgeberanteil | 318,00 Euro |
Die genannten Prozentangaben in unserer Musterrechnung sind Durchschnittswerte und variieren je nach Krankenkasse. Die Berechnung basiert auf monatlichen Bezügen. Im Jahr muss Max Mustermann also 3816 Euro Krankenversicherungsbeitrag bezahlen.
Im Unterschied zur GKV gibt es bei privaten Versicherern keine standardisierten Zusatzbeiträge – Selbstbeteiligungen und andere Kosten können abhängig von den vereinbarten Tarifdetails anfallen.
Krankenversicherung wechseln: Diese Fristen gelten
Der Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist unkompliziert. Wer direkt einen Mitgliedsantrag bei einer neuen GKV stellt, muss die alte GKV nicht einmal selbst kündigen – das übernimmt die neue Versicherung. Es gelten aber Auflagen. Versicherungsnehmer müssen eine Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten einhalten, ehe sie ihre GKV wechseln können. Nimmt man an Wahltarifen teil, können auch längere Bindungsfristen gelten.
Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Versicherungsnehmer können unter Umständen aber auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:
- Ein neuer Job: Wer das Unternehmen wechselt, kann bis zu 14 Tage nach Beginn der Beschäftigung seine Krankenversicherung wechseln.
- Eintritt als Rentner: Wer vom aktiven Berufsleben in die Rente eintritt, kann ebenfalls bis zu 14 Tage nach Rentenbeginn seine GKV wechseln.
- Neuer Versicherungsstatus: Auch wer im laufenden Jahr mit seinem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, kann die GVK wechseln. Gleiches gilt bei der Aufnahme in die Familienversicherung.
Wer von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, muss noch weitere Vorgaben erfüllen. Das sind:
- Die Einkommensgrenze: Das Einkommen muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegen. Für 2024 beträgt diese Grenze 62.100 Euro.
- Der Status: Für Selbstständige oder auch Beamte können andere Regularien gelten. Für Angestellte ist grundsätzlich immer die Beitragsbemessungsgrenze relevant.
Bei einem Wechsel innerhalb der GKV übernimmt die neue Krankenkasse alle Formalitäten. Als Versicherungsnehmer muss man nur den Mitgliedsantrag stellen und nach erfolgter Annahme den Arbeitgeber informieren. Wer von der GKV in die PKV wechselt, muss unter Umständen noch eine Gesundheitsprüfung ablegen oder Angaben zu seiner Person machen.
Auch der Wechsel von einer PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich – etwa, wenn das Gehalt sinkt oder sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Im Unterschied zu privaten Anbietern dürfen gesetzliche Krankenkassen niemanden wegen des Gesundheitszustandes ablehnen. Auch der Beitragssatz ist für alle gesetzlich Versicherten einer Krankenkasse gleich.
- Haftpflichtversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Testsieger von Finanztest
- Autoversicherung Fahranfänger
Krankenversicherung für Studenten und Rentner
Studenten können sich bis zum 25. Lebensjahr über die Familienversicherung bei einem Elternteil versichern lassen. Im Anschluss oder wenn man eine bestimmte Einkommensgrenze (etwa im dualen Studium) überschreitet, muss man sich regulär versichern. Dann ist eine sogenannte studentische Krankenversicherung möglich. Diese ist günstiger als die reguläre GKV. Je nach Einkommen ist auch eine private Krankenversicherung denkbar.
Rentner sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Die Beiträge zu der KVdR richten sich nach der Höhe der Rente und weiteren Einkünften. Wer in seinem Leben überwiegend privat versichert war, bleibt das meist auch in der Rente.
Im Unterschied zur KVdR richten sich die Beiträge privater Versicherer nach dem gewählten Tarif und dem Risiko. Meist sind die Beiträge für Rentner höher. Die private Krankenversicherung im Alter sollte man deshalb schon in der aktiven Berufsphase im Tarif berücksichtigen.
1. Wechsel der Krankenversicherung: Welche Fristen gelten und was muss beachtet werden?
Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist nach einer Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten möglich. Beachten werden muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Nach Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse hat man 14 Tage Zeit, um sich bei einer neuen GKV anzumelden. Eine Sonderkündigung ist möglich:
- Ein neuer Job: Wer das Unternehmen wechselt, kann bis zu 14 Tage nach Beginn der Beschäftigung seine Krankenversicherung wechseln.
- Beginn der Rente: Wer vom aktiven Berufsleben in die Rente eintritt, kann ebenfalls bis zu 14 Tage nach Rentenbeginn seine GKV wechseln.
- Neuer Versicherungsstatus: Auch wer im laufenden Jahr mit seinem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, kann die GVK wechseln. Gleiches gilt bei der Aufnahme in die Familienversicherung.
Bei einem Wechsel innerhalb der GKV übernimmt die neue Krankenkasse alle Formalitäten – inklusive der Kündigung der bisherigen Versicherung. Ein lückenloser Versicherungsschutz ist damit gewährleistet.
2. Wie setzen sich die Beiträge zur GKV zusammen?
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind vom Bruttoeinkommen abhängig und umfassen einen allgemeinen Beitragssatz von etwa 14,6 Prozent, zu dem ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von rund 1,3 Prozent dazu kommt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diese Beiträge. Für Selbstständige und freiwillig Versicherte gelten spezielle Berechnungsgrundlagen.
3. Was müssen Rentner bei der Krankenversicherung beachten?
Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, zahlen Beiträge basierend auf ihrer Rente und weiteren Einkünften. Wer vorwiegend privat versichert war, bleibt das meist auch im Alter. Die Wahl einer Krankenversicherung vor dem Rentenalter kann langfristige Auswirkungen auf die Versorgung im Alter haben – und sollte daher schon in der aktiven Berufsphase berücksichtigt werden.
4. Vergleich der gesetzlichen und private Krankenversicherung
Wichtige Parameter beim Vergleich von Krankenversicherungen sind neben Beitragssätzen und Leistungsumfang auch individuelle Gesundheitsbedürfnisse und langfristige Kosten. Die GKV bietet einen solidarischen, einkommensabhängigen Beitrag, während die PKV individuelle Tarife nach Alter und Gesundheitszustand anbietet. Der Wechsel von der GKV in eine PKV bloß unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Die Einkommensgrenze: Das Einkommen muss über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegen. Für 2024 beträgt diese Grenze 62.100 Euro.
- Der Status: Für Selbstständige oder auch Beamte können andere Regularien gelten. Für Angestellte ist grundsätzlich immer die Beitragsbemessungsgrenze relevant.
5. Für wen lohnt sich eine private Krankenversicherung?
Eine private Krankenversicherung kann sich für Selbstständige, Beamte oder auch Angestellte mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze lohnen. Entscheidend sind der gewünschte Leistungsumfang, die Bereitschaft zu Gesundheitsprüfungen und die Akzeptanz potenziell steigender Beiträge im Alter. Eine gründliche Abwägung und Beratung sind essenziell.