Berlin. Die Rechtslage für queere Menschen hat sich hierzulande gegenüber 2023 noch einmal verbessert: Das ist das Ergebnis eines europaweiten Rankings. Der Queerbeauftragte sieht aber noch Handlungsbedarf.
Einem europaweiten Ranking zufolge hat sich die Lage für queere Menschen in Deutschland seit Mai 2023 noch einmal spürbar verbessert. Wie aus der jährlich veröffentlichten „Rainbow Map“ der Organisation Ilga-Europe hervorgeht, belegt Deutschland in diesem Jahr unter den 49 betrachteten europäischen Staaten Platz zehn - und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um fünf Plätze verbessert.
Den Angaben zufolge erfüllt Deutschland im europaweiten Vergleich etwa zwei Drittel der Kriterien, die die Organisation für die rechtliche Gleichstellung der LGBTIQ-Community als relevant erachtet. Auf Platz eins landet Malta, gefolgt von Island, Belgien sowie Spanien und Dänemark, die beide Platz vier belegen. Schlusslichter sind Armenien, die Türkei, Aserbaidschan und Russland.
Die englische Abkürzung LGBTIQ umfasst Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen. Ilga-Europe vertritt als Dachorganisation mit 700 Mitgliedern europaweit ihre Interessen.
Für ihre jährlich veröffentlichte Regenbogen-Karte untersucht die Organisation die rechtliche Entwicklung für queere Menschen in sieben Themenfeldern, darunter Nicht-Diskriminierung, Familienrecht, Schutz vor Hasskriminalität und Anerkennung der Geschlechtsidentität. Berücksichtigt wurden für die Auswertung 2024 alle Neuregelungen, die seit der Veröffentlichung der letzten Karte im Mai 2023 in Kraft getreten sind.
Besserer Schutz vor Hasskriminalität
Deutschland hat sich demnach vor allem beim Schutz vor Hasskriminalität und bei der rechtlichen Gleichstellung Homosexueller verbessert. So ist es seit 2023 verboten, homo-und bisexuelle Männer sowie transgeschlechtliche Menschen bei der Blutspende zu diskriminieren. Geändert hat Deutschland auch einen Passus im Strafgesetzbuch: Seit vergangenem Sommer werden „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe bei Straftaten als explizit strafschärfend gewertet.
Mit dieser Änderung sollen Frauen und queere Menschen besser vor Hasskriminalität geschützt werden. Das erst kürzlich im Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz, das die Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt erleichtern soll, ist den Angaben zufolge noch nicht in das Ranking für 2024 eingeflossen.
Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, äußerte sich erfreut über das Ergebnis. „Kein anderes Land in Europa ist seit dem letzten Jahr so deutlich aufgestiegen“, sagte Lehmann der Deutschen Presse-Agentur. Ziel sei es, in die Top Fünf aufzusteigen. „Das können wir schaffen, wenn wir die noch offenen im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben umsetzen.“ So plädiert Lehmann beispielsweise dafür, die rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien weiter zu stärken und die sexuelle Orientierung als Nicht-Diskriminierungsgrund in der Verfassung zu verankern. Hier sieht auch die Organisation Ilga-Europe noch Lücken.
Besorgt zeigte sich Lehmann angesichts der Entwicklung in anderen europäischen Staaten. „In den letzten Jahren erstarken europaweit rechtsextreme und antifeministische Bewegungen.“ Die würden „gut vernetzt“ gegen queere Menschen mobilisieren. Auch deshalb brauche es mehr Schutz und bessere Gesetze.