Gera. Am 1. Mai gab es in Gera Demonstrationen des rechten und des linken Spektrums. Ermittler gehen dem Vorwurf des Landfriedensbruch nach und durchsuchten nun Objekte von Beschuldigten in mehreren Bundesländern.
Im Zuge von Ermittlungen in der linken Szene nach einer Demonstration am 1. Mai in Gera hat die Polizei Objekte in mehreren Bundesländern durchsucht. Angaben der Staatsanwaltschaft Gera zufolge geht es um den Vorwurf des Landfriedensbruchs.
Nach dpa-Informationen aus Sicherheitskreisen gibt es Ermittlungen in Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg, Hamburg und in Niedersachsen. Der „eindeutige Schwerpunkt“ liege aber auf Thüringen und Sachsen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera. Es seien mögliche Beweismittel sichergestellt worden, sagte der Sprecher, vor allem Mobilfunkgeräte und Datenträger.
Konfrontation infolge Durchbruchsversuchs
Am 1. Mai, dem Tag der Arbeit, hatte es in der ostthüringischen Stadt Gera zwei größere Demonstrationen mit jeweils Hunderten Teilnehmern gegeben - eine aus dem rechten Lager und eine Gegendemonstration aus dem überwiegend linken Lager. Nach früheren Angaben der Polizei wurden damals mehrere Strafanzeigen ausgefertigt - unter anderem wegen Volksverhetzung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch.
Wegen einer Zugverspätung geriet nach damaliger Darstellung der Polizei der Zeitplan für die Demonstrationszüge durcheinander. Um zu verhindern, dass die Demonstranten aufeinandertreffen, änderte die Polizei die Route der Gegendemonstration. Als es zu einem Durchbruchsversuch kam, griff die Polizei durch und wehrte diesen unter anderem mit Schlagstöcke und Pfefferspray ab. An dem Vorgehen gab es später Kritik, das Thema wurde auch im Innenausschuss des Thüringer Landtags besprochen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera bestätigte, dass die Durchsuchungen nun im Zusammenhang mit dem damaligen Durchbruchsversuch stehen. Der Schwerpunkt der Ermittlungen liege auf dem Vorwurf des Landfriedensbruchs, es gebe aber noch weitere Vorwürfe, etwa ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.