Berlin. Lohnt sich Arbeit überhaupt noch? CDU-Politiker Jens Spahn hat jüngst Bürgergeld-Empfänger und Durchschnittsverdiener gleichgestellt. Doch wie sieht es bei vierköpfigen Familien tatsächlich aus?
Die geplante Bürgergeld-Erhöhung hat CDU-Wirtschaftspolitiker Jens Spahn jüngst als „falsches Signal“ bezeichnet. Nach seinen Worten soll eine vierköpfige Familie, die Bürgergeld bezieht, derzeit genauso viel Geld zur Verfügung haben wie eine Familie mit Durchschnittsverdienern.
Behauptung: „Nach heutiger Rechtslage erhält eine vierköpfige Familie im Schnitt 2311 Euro an Bürgergeld. Damit hat sie faktisch so viel zur Verfügung wie eine Durchschnittsverdiener-Familie in Deutschland“, sagte Spahn in der „Bild“-Zeitung.
Bewertung: Teilweise falsch.
Fakten: Die von Spahn genannte Zahl findet sich tatsächlich in einer Tabelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Stand: 1. Januar 2023). Dort sind zur Einführung des Bürgergelds in diesem Jahr exemplarische Berechnungen dargestellt. In einem der Szenarien ist die Rede von einem „(Ehe-)Paar“, das zwei Kinder im Alter von 4 und 12 Jahren hat - und 2311 Euro erhält (inklusive Kindergeld).
Die vier Personen erhalten der Tabelle zufolge aktuell zusammen 1568 Euro an Bürgergeld. Dazu kommen 743 Euro für laufende und einmalige Kosten der Unterkunft. Addiert sind das genau die 2311 Euro, von denen Spahn sprach.
Doch wie sieht es bei Durchschnittsverdienern aus? Ein Paar mit mindestens einem Kind erhält im Schnitt (Stand: 2021) in Deutschland ein Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 5809 Euro. Das geht aus den 2022 veröffentlichten Wirtschaftsrechnungen des Statistischen Bundesamtes hervor.
Sind beide Arbeitnehmer verheiratet und verdienen in etwa das Gleiche, käme das Paar gemeinsam auf etwa 4000 Euro netto, wenn beide in der Steuerklasse IV sind. Dazu erhält die Familie monatlich Kindergeld in Höhe von 500 Euro bei zwei Kindern.
Für Wohnen und Energie gibt das Statistische Bundesamt für Paare mit einem Kind und mehr 1226 Euro im Monat an. Nach Abzug dieser Kosten blieben der vierköpfigen Familie mehr als 3000 Euro übrig.
Anders sieht es natürlich bei Geringverdienern aus. Szenario: eine vierköpfige Familie mit Alleinverdiener, der nur Mindestlohn von derzeit 12 Euro pro Stunde bekommt. Auf den ersten Blick hat solch eine Familie scheinbar keinen finanziellen Vorteil im Vergleich zu Bürgergeldempfängern. Allerdings können Menschen mit geringem Einkommen und dabei insbesondere Familien verschiedene staatliche Zuwendungen von jeweils mehreren Hundert Euro erhalten. Dazu gehören etwa Wohngeld oder Kinderzuschlag.