Münster. Der Verfassungsschutz hat unter anderem den sogenannten AfD-Flügel als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Dagegen will die Partei nach einer Niederlage vor einem Gericht erneut vorgehen.
Im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln sind Fristen in drei Berufungsverfahren vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gesetzt worden.
In drei Berufungsverfahren hat die AfD nach Auskunft einer Gerichtssprecherin in Münster jetzt bis Ende September Zeit, sich zu der im Juli 2023 eingegangenen Berufungserwiderung des Bundesamtes (BfV) zu äußern.
Wann es dann zu einem konkreten Termin für eine mündliche Verhandlung kommt, könne derzeit weiterhin nicht mitgeteilt werden, teilte das Gericht auf Nachfrage hin mit. Die Gerichtsakten umfassen derzeit rund 10.000 Seiten und mehrere hundert Beiakten, die im Gebäude des OVG einen ganzen Raum füllen würden.
Darum geht es konkret
Dabei geht es um die Einstufung des sogenannten AfD-Flügels als Verdachtsfall und als gesichert extremistische Bestrebung (Az.: 5 A 1216/22) sowie die Einstufung der Jungen Alternative als Verdachtsfall (Az.: 5 A 1217/22) und der Einstufung der AfD als Verdachtsfall (Az.: 5 A 1218/22).
Zuvor wird sich das OVG nach eigener Auskunft mit dem am 11. Juli 2023 gestellten Antrag der AfD auf einstweiligen Rechtsschutz befassen (Az.: 5 B 757/22). Hier geht es um dem Verfassungsschutzbericht 2022. Das BfV soll bis zur Entscheidung in der Hauptsache verpflichtet werden, es zu unterlassen, „die AfD als Verdachtsfall einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen oder zu führen und dies öffentlich bekannt zu geben, sowie es zu unterlassen, die AfD als gesichert extremistische Bewegung einzustufen und dies öffentlich bekannt zu geben.“
Die AfD hatte im Sommer 2022 gegen drei Urteile des Kölner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt, die im März 2022 zugunsten des Verfassungsschutzes ergangen waren. Darüber muss jetzt das OVG in Münster entscheiden.