Berlin. Die Vorschläge der unabhängigen Antidiskriminierungsbeauftragten stoßen auf Kritik. Ferda Ataman verteidigt ihre Pläne und warnt vor Verharmlosung.
Die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hat ihre Vorschläge zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegen Kritik aus der FDP verteidigt.
„Es gibt in Deutschland leider eine lange Tradition, Menschen mit Diskriminierungserfahrungen als Spinner darzustellen, die sich das nur einbilden“, sagte Ataman dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wer so redet, verharmlost Diskriminierung, die für viele Menschen existenzielle Folgen haben kann“, fügte sie hinzu.
Kritik an den Vorschlägen
Ataman, die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, hatte am Dienstag ein Grundlagenpapier zur Reform AGG vorgestellt. Ein Gesetzentwurf dazu müsste jedoch aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kommen.
Ataman will etwa den Nachweis von Diskriminierung erleichtern. In ihrem Papier heißt es dazu: „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden, das heißt dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.“
Buschmanns Parteikollegin Katrin Helling-Plahr hatte die Vorschläge kritisiert. „Das Papier von Frau Ataman ist gesellschaftlicher Sprengstoff und sät Verunsicherung allerorten“, sagte die FDP-Rechtsexpertin der „Bild“.
Forderung nach „mehr Sachlichkeit bei der Diskussion“
Ataman rief im RND zu „mehr Sachlichkeit bei der Diskussion“ auf. Anders als behauptet, enthalte ihr Vorschlag keine Umkehr der Beweislast: „Es bleibt weiterhin dabei, dass eine betroffene Person Tatsachen vorlegen und ein Gericht entscheiden muss, ob eine Diskriminierung stattgefunden hat. Ins Blaue hinein kann also niemand behaupten, diskriminiert worden zu sein und erfolgreich klagen“, betonte sie.
„Es geht in meiner Forderung lediglich um eine Klarstellung der gültigen Rechtslage, dass eine Beweislasterleichterung möglich ist - zum Beispiel durch eidesstattliche Versicherungen, Testing-Verfahren oder Statistiken.“ Eine solche „Glaubhaftmachung“ entspreche europäischem Recht und stehe seit 2006 in der Gesetzesbegründung zum AGG.